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Doppelstöckige Personengesellschaft

BMFP 105/1-IV/4/962.8.19961996

EAS 915

Ist an einer österreichischen GMBH & Co KG eine deutsche KG als Kommanditist beteiligt, dann ist bei der Besteuerung der österreichischen KG-Gewinnanteile auf die hinter der deutschen Mutter-KG stehenden Gesellschafter durchzugreifen. Dies gilt auch im Fall des Verkaufes des österreichischen KG-Anteiles durch die deutsche KG.

Werden von der deutschen Mutter-KG auch die Geschäftsanteile an der österreichischen Komplementär-GMBH veräußert, so gilt die gleiche Betrachtungsweise. Dies bedeutet aber, dass dann, wenn die Anteile an der österreichischen GMBH dem deutschen Betriebsvermögen der deutschen Mutter-KG zuzurechnen sind, das Besteuerungsrecht Österreichs an den Veräußerungsgewinnen gemäß Art. 4 DBA-Deutschland an Deutschland abzutreten ist. Sollte sich hiedurch ein negativer Besteuerungskonflikt mit Deutschland ergeben (VwGH 1.11.1982, 82/14/0084 und BFH 26.2.1992, BStBl II 1992, 937) würde dieser durch Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zu Art. 15 DBA-Deutschland beseitigt: Deutschland erlangt auch dann das Besteuerungsrecht, wenn Deutschland die GMBH-Beteiligung dem österreichischen KG-Betriebsvermögen der Kommanditisten zurechnen sollte.

2. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 15 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

Durchgriffsbesteuerung, Veräußerung von Beteiligungen, steuerliche Zurechnung, Gesellschaft

Verweise:

VwGH 01.11.1982, 82/14/0084
BFH 26.02.1992, I R 85/91, BStBl II 1992, 937
Anlage 1 Z 27a lit. b DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

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