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Änderung der NoVA-Richtlinien (MVEG-Verbrauchszyklus)

BMF14 0609/11-IV/14/9515.12.19951995Änderung der NoVA-Richtlinien (MVEG-Verbrauchszyklus)

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 6 NoVAG 1991, Normverbrauchsabgabegesetz, BGBl. Nr. 695/1991

Schlagworte:

Normverbrauchsabgabe, NoVA, MVEG-Verbrauchszyklus

Verweise:

NoVAR, NoVA-Richtlinien 2008
BMF 06.03.1992, 14 0607/1-IV/14/92
BMF 01.09.1995, 14 0609/8-IV/14/95

Im Erlass vom 1. September 1995 war als Ergänzung von Punkt 6.2.1. ein Textteil anzuschließen.

Dieser Textteil wird durch den folgenden ersetzt:

"Aufgrund der EU-Richtlinie 80/1268 in der Fassung 93/116 wird für neue Fahrzeugtypen anstatt des ECE-Wertes der Verbrauch nach dem MVEG-Zyklus ermittelt. Die Verbrauchswerte nach dem MVEG-Zyklus liegen in der Regel über jenen nach dem ECE-Zyklus, woraus sich ein vergleichsweise höherer Steuersatz ergäbe. Um eine gleichmäßige Belastung mit NoVA zu erreichen, bestehen keine Bedenken, in jenen Fällen, in denen der Verbrauch bereits nach dem MVEG-Zyklus ermittelt wird, die NoVA nach der folgenden Formel zu berechnen:

Der errechnete Steuersatz ist bis 0,49 abzurunden und ab 0,50 aufzurunden.

Beispiele:

- Benzinmotor

Treibstoffverbrauch insgesamt nach dem MVEG-Zyklus 8,4 1/100 km

NoVA-Berechnung nach der Umrechnungsformel: 1,82 x 8,4 - 5,66 = 9,63

Die NoVA beträgt daher aufgerundet 10 Prozent.

- Dieselmotor

Treibstoffverbrauch insgesamt nach dem MVEG-Zyklus 6,9 1/100 km

NoVA-Berechnung nach der Umrechnungsformel: 1,75 x 6,9 - 3,61 = 8,47

Die NoVA beträgt daher abgerundet 8 Prozent."

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 6 NoVAG 1991, Normverbrauchsabgabegesetz, BGBl. Nr. 695/1991

Schlagworte:

Normverbrauchsabgabe, NoVA, MVEG-Verbrauchszyklus

Verweise:

NoVAR, NoVA-Richtlinien 2008
BMF 06.03.1992, 14 0607/1-IV/14/92
BMF 01.09.1995, 14 0609/8-IV/14/95

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