EAS 593
Erhält eine in Österreich errichtete Privatstiftung Zinsenzahlungen aus Geldeinlagen bei ausländischen Banken, so geht die Steuerbefreiung der Stiftung gemäß § 5 Z. 11 lit. b KStG für diese ausländischen Zinsenerträge verloren, wenn auf Grund des mit dem betroffenen ausländischen Staat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens eine Steuerentlastung in Anspruch genommen wird. Eine derartige schädliche Steuerentlastung liegt auch dann vor, wenn die ausländische Bank von sich aus auf der Grundlage des Abkommens von einer im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Abzugsbesteuerung deshalb Abstand nimmt, weil sie die Bestimmungen des DBA anwendet.
16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | OECD-MA, OECD-Musterabkommen |
Schlagworte: | Stiftung, Kapitalerträge, Abzugssteuer, Steuerabzug |
Verweise: | § 5 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988 |