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Österreichische Zwischenholding mit nachgeschalteter Luxemburg-Gesellschaft

BMFE 1109/4/2-IV/4/9512.4.19951995

EAS 612

Ist an einer österreichischen Zwischenholding eine luxemburgische Gesellschaft beteiligt, deren Anteile einerseits zu 40% von einer Unternehmensgruppe mit Börsennotierung an der Stockholmer Börse und zu weiteren 40% von einer amerikanischen Investmentgesellschaft mit US-Zertifikatsinhabern gehalten werden, wobei der Restanteil in den Händen einer schwedischen Familie und in den Händen luxemburgischer Direktoren liegt, so spricht vieles dafür, dass für die österreichische Zwischenholding die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung ihrer ausländischen Schachteldividenden erfüllt sind. Allerdings kann dies nicht mit Bindungswirkung im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene entschieden werden, da die hiefür nötige Nachweisführung bzw. Glaubhaftmachung der zuständigen Abgabenbehörde 1. Instanz obliegt; um für solche Fälle die nötige Rechtssicherheit zu verschaffen, wurde in § 6 der Verordnung zu § 10 Abs. 3 KStG, BGBl. Nr. 57/1995, ein finanzamtliches Sonderauskunftsverfahren eingerichtet.

12. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 10 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988

Schlagworte:

Beteiligung, Schachteldividende, Nachweis, Beteiligungserträge, Schachtelbeteiligung, Schachtelprivileg

Verweise:

BGBl.Nr. 57/1995

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