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Management-Fees an eine zypriotische Gesellschaft

BMFH 3409/1/1-IV/4/9529.5.19951995

EAS 642

Finden bei einer österreichischem GmbH gewinnmindernde Zahlungsflüsse unter dem Titel "Management-Fees" an eine zypriotische Gesellschaft statt, wird angesichts des Umstandes, dass Zypern als Standort für steuerfreie bzw. steuerbegünstigte "Basisgesellschaften" international bekannt ist, damit zu rechnen sein, dass seitens der Abgabenbehörden besonderes Augenmerk darauf gerichtet wird, dass hiedurch keine unzulässige Schmälerung der österreichischen Besteuerungsgrundlage eintritt.

Von Bedeutung wird u.a. die Frage sein, ob das österreichische Unternehmen und die zypriotische Gesellschaft nahe stehende Unternehmen sind. Hiebei wird das Naheverhältnis in dem weiten Sinn des Artikel 9 des DBA-Zypern maßgebend sein (es ist darnach keine kapitalmäßige Verflechtung der beiden Gesellschaften nötig; auch Einflussnahmemöglichkeiten z.B. im Wege von "Strohmännern" würden ausreichen).

Sollte die gewählte Gestaltung - die nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen in mehrfacher Hinsicht ungewöhnlich ist - aus der Sicht der wirtschaftlichen Betrachtungsweise mit dem tatsächlichen wirtschaftlichen Geschehnisablauf in unbedenklicher Weise übereinstimmen, wird weiters zu untersuchen sein, ob jener Dienstnehmer der zypriotischen Gesellschaft, der die Geschäftsleitung der österreichischen GmbH wahrnimmt, über einen Arbeitsraum in der österreichischen Gesellschaft verfügt, wie dies üblicherweise von einem Geschäftsleiter eines österreichischen Unternehmens zu erwarten ist. Sollte dies der Fall sein, würden sowohl die Gewinne des zypriotischen Unternehmens als auch die Bezüge seines Dienstnehmers der österreichischen beschränkten Steuerpflicht unterliegen, wobei die zypriotische Gesellschaft zur Lohnsteuerhaftung heranzuziehen ist.

Vorsorglich ist aber beizufügen, dass Fälle der vorliegenden Art, insbesondere, wenn ein nicht entkräfteter Verdacht über die Einschaltung einer steuerfreien zypriotischen Basisgesellschaft besteht, nicht geeignet sind, im Wege des EAS-Antwortverfahrens einer Lösung zugeführt zu werden.

29. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA CY (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Zypern (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 709/1990

Schlagworte:

Steuerumgehung, Steueroasengebiet, Basisgesellschaft, Geschäftsleitung im Inland, Lohnsteuerabzug, Steueroasengesellschaft, Steueroase

Stichworte