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Schweizer Gesellschaftergeschäftsführer mit Grenzgängereigenschaft

BMFM 2635/1/1-IV/4/9519.9.19951995

EAS 716

Auf Grund einer mit der Schweiz herbeigeführten Einigung ist das DBA-Schweiz so auszulegen, dass die Besteuerungsrechte an Arbeitnehmern von Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zwischen den beiden Staaten aufgeteilt werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach dem Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer auf österreichischer Seite als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit umqualifiziert wurden (AÖF Nr.153/1992).

Ist der Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 95% an dieser GesmbH beteiligt und nach Artikel 4 DBA-Schweiz in der Schweiz "ansässig" und erfüllt er die Grenzgängervoraussetzungen des Artikels 15 Abs. 4 des Abkommens, dann unterliegen diese Bezüge in Österreich nur mit 1% (ab 1.1.1996 mit 3%) ihres Bruttobetrages der inländischen Besteuerung; diese inländische Steuer ist auf die schweizerische Steuer anzurechnen.

Ist der Geschäftsführer allerdings nicht üblicherweise an jedem seiner Arbeitstage in Österreich, sondern ist er nur fallweise in Österreich tätig, dann sind die Grenzgängervoraussetzungen nicht erfüllt. In diesem Fall würden jene Bezugsteile, die auf die auf österreichischem Staatsgebiet tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten entfallen, ohne DBA-Einschränkung der inländischen Besteuerung unterliegen. Bezugsteile, die auf in der Schweiz für die österreichische GmbH ausgeübte Tätigkeiten entfallen, sind von der österreichischen Besteuerung freizustellen.

19. September 1995
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota

Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975

Schlagworte:

Beteiligung, Anrechnung, Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer, GmbH-Beteiligung, Grenzgänger, Grenzgänger-Geschäftsführer, Steuerfreistellung, Tätigkeitsort, Tätigkeitsstaat, Geschäftsleitung im Inland, Geschäftsführertätigkeit, Geschäftsführervergütung, Geschäftsführerbezüge

Verweise:

BMF 19.03.1992, 04 4283/1-IV/4/92, AÖF Nr. 153/1992

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