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Kreditvergabe nach Deutschland über Kanalinselgesellschaften

BMFR 1895/2/1-IV/4/951.8.19951995

EAS 684

 

Die Frage, ob im Zusammenhang mit der Finanzierung eines deutschen Unternehmenserwerbes die Einschaltung einer Zwischen-Tochtergesellschaft auf der als Steueroase bekannten britischen Kanalinsel Jersey durch eine österreichische Kapitalgesellschaft Rechtsmissbrauch darstellt, ist als Sachverhaltsfrage durch die zuständige Abgabenbehörde zu klären und kann nicht im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens abschließend entschieden werden.

Allerdings verdient verallgemeinernd festgehalten zu werden, dass geradezu ein Musterbeispiel für eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung vorliegt, wenn eine österreichische Kapitalgesellschaft,

Durch § 10 Abs. 3 KStG und die VO BGBl. Nr. 57/1995 ist der österreichische Steuervorteil in Fällen dieser Art ab 1995 weggefallen; es wird daher auch zu prüfen sein, ob der Zinsenfluss über die Jersey-Gesellschaft nach 1994 noch weiter anhält.

1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 10 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988

Schlagworte:

Missbrauch, Missbrauchsverdacht, Steueroasengesellschaft, Steueroasengebiet, Briefkasteneigenschaft, Domizilcharakter, Domizilgesellschaft, Steuerumgehung, Schachtelprivileg, Schachtelbeteiligung, Schachteldividende, internationale Schachtelbefreiung

Verweise:

Steuerliche Entlastung von Erträgen aus der int. Schachtelbeteiligung, BGBl. Nr. 57/1995

Stichworte