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Luxemburgische SICAV mit immobilienbezogenem Teilfonds

BMFR 1391/21/1-IV/4/9527.11.19951995

EAS 769

Die dem § 42 Investmentfondsgesetz, BGBl. Nr. 352/1993, zugrunde liegende Konzeption unterwirft bei Vermögensveranlagungen in ausländischen Investmentfonds im Ergebnis nicht nur die tatsächlichen Ertragsausschüttungen, sondern auch den in den zugeteilten Vermögenszertifikaten eintretenden Wertzuwachs der österreichischen Besteuerung. Lediglich bei ausländischen Immobilienveranlagungsgemeinschaften treten diese Rechtswirkungen nicht ein.

Eine Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien liegt gemäß § 14 KMG vor, wenn mit dem investierten Kapital überwiegend, sei es direkt oder indirekt, Erträge aus der Überlassung oder Übertragung von Immobilien erwirtschaftet werden.

Durch die Wertzuwachsbesteuerung sollte für in Österreich ansässige Anleger ein wettbewerbsstörendes Ausweichen vor der österreichischen Kapitalertragsbesteuerung unattraktiv gemacht werden. Angesichts dieser gesetzlichen Zielrichtung wäre daher eine extensive Interpretation der Sonderregelung für Immobilienfonds nicht gerechtfertigt.

Bietet daher die luxemburgische Rechtsperson einer SICAV (Société d'Investissement à Capital Variable) Investmentzertifikate eines ihrer Teilfonds an, der seine Erträge aus amerikanischen Immobilienerträgen sammelt, wobei die gesamten SICAV-Erträge nicht überwiegend aus Immobilienerträgen stammen, dann unterliegen auch die über den genannten Teilfonds ausgegebenen Anteile nach Maßgabe der Bestimmungen des § 42 Abs. 2 Investmentfondsgesetz der inländischen Wertzuwachsbesteuerung.

Unter den gegebenen Umständen ist daher nicht mehr der Frage nachzugehen, ob die Erträge der amerikanischen REITs (Real Estate Investment Trusts) tatsächlich überwiegend qualifizierte Immobilienerträge darstellen. Denn REITs erzielen Erträge nicht nur aus der "Überlassung oder Übertragung" von Immobilien, sondern offensichtlich auch aus immobilienbezogenen Darlehensforderungen.

27. November 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 42 InvFG 1993, Investmentfondsgesetz, BGBl. Nr. 532/1993

Schlagworte:

Immobilienfonds, Immobilienerträgnisse, Kapitalertragsteuer, Kapitalertragsteuerabzug

Verweise:

KMG § 14

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