vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gewinnausschüttung an eine deutsche Briefkastengesellschaft

BMFS 236/98/1-IV/4/9531.10.19951995

EAS 746

 

Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine deutsche Muttergesellschaft geleistet, die nicht in der Lage ist, eine schriftliche Erklärung über ihre Unbedenklichkeit im Sinn von § 2 der Durchführungsverordnung zu § 94a EStG (BGBl. Nr. 56/1995) auszustellen, so kann im Rückerstattungsweg eine Vollentlastung von der österreichischen KESt erwirkt werden, wenn hierbei jeglicher Missbrauchsverdacht widerlegt werden kann (zB dadurch, dass nachgewiesen wird, dass hinter der deutschen Briefkastengesellschaft durchwegs operativ tätige Kapitalgesellschaften in EU-Staaten stehen).

31. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

Kapitalertragsteuer, Kapitalertragsteuerabzug, Rückerstattung, Steuerentlastung, Kapitalerträge, Missbrauch, Nachweis, Briefkasteneigenschaft

Verweise:

§ 94a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Einbehaltung von Kapitalertragsteuer - Mutter-Tochter-Richtlinie, BGBl. Nr. 56/1995

Stichworte