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Öffentlich geförderte Gastspiele mit schweizerischen Künstlern

BMFP 2213/2/1-IV/4/944.5.19941994

EAS 435

In der Schweiz ansässige Künstler, die in Österreich gastieren, unterliegen mit den hiefür bezogenen Vergütungen nach Artikel 17 DBA-Schweiz in Österreich der Besteuerung. Wird von Seiten des Künstlers ein Anspruch auf Steuerfreistellung gemäß Artikel 17 Abs. 2 DBA-Schweiz behauptet und geltend gemacht, dass der Auftritt in Österreich "unmittelbar oder mittelbar überwiegend durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln" der Schweiz gefördert wird, so müssen im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht entsprechende Nachweise beigebracht werden. Als derartiger Nachweis, der den für den Steuerabzug haftungspflichtigen österreichischen Veranstalter zur abkommensgemäßen Steuerentlastung berechtigt, könnte eine von der schweizerischen Steuerverwaltung diesbezüglich ausgestellte Bestätigung anerkannt werden.

4. Mai 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 17 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975

Schlagworte:

Gastspiel, Gastspielvergütung, Künstlerbesteuerung, künstlerische Tätigkeit, Freistellung, erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen

Stichworte