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Anteilsabtretungen zum Nominale durch einen niederländischen Geschäftsmann

BMF04 3682/15-IV/4/944.10.19941994

EAS 509

Werden von einem in den Niederlanden ansässigen Geschäftsmann die Anteile an seinen österreichischen Kapitalgesellschaften zum Nominale an eine von ihm beherrschte österreichische VerwaltungsgesmbH abgetreten, und wird im Zuge eines Betriebsprüfungsverfahrens festgestellt, dass diese Transaktion einem Fremdvergleich nicht standhält und folglich eine gemäß § 31 EStG und § 98 EStG in Österreich steuerpflichtige Wertzuwachsrealisierung stattgefunden hat, so steht der steuerlichen Erfassung dieser Veräußerungsgewinne die Bestimmung des Artikels 14 Abs. 4 des DBA-Niederlande entgegen. Eine steuerliche Erfassung in Österreich wäre nur unter den in Artikel 14 Abs. 5 genannten Gegebenheiten vertraglich zulässig (Wegzug aus Österreich innerhalb der letzten 5 Jahre).

4. Oktober 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 14 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971

Schlagworte:

Wegzugsbesteuerung, Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften, Beteiligung, Fremdüblichkeit, Fremdverhaltensgrundsatz, fremdverhaltenskonform, Fremdverhaltenskonformität

Verweise:

§ 31 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 98 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Stichworte