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Nachweisproblematik bei internationalen Steuerfällen

BMFV 615/1/1-IV/4/9411.11.19941994

EAS 523

 

Es ist einzuräumen, dass einwandfreie Nachweisvorsorge im Rahmen der steuerlichen Behandlung internationaler Geschäftsbeziehungen für die betroffenen Unternehmen mitunter mit zeitraubendem und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden.

Welche Beweismittel im Einzelfall für die Untermauerung des dem inländischen Besteuerungsverfahren zugrunde gelegten Sachverhaltes benötigt werden, muss im allgemeinen von der zuständigen Abgabenbehörde entschieden werden und ist mit ihr abzuklären.

Es kann in diesem Zusammenhang durchaus sinnvoll sein, dass ein inländischer Festspielveranstalter durch Verwendung von Formularen bei den ausländischen Künstleragenturen, Orchestern, Chören, Theatern, Künstlern usw. auf standardisiertem Weg bestimmte besteuerungsrelevante Fakten abfragt, um den Umfang seiner eigenen Steuerhaftungspflichten ordnungsgemäß zu bestimmen. Es wird aber um Verständnis gebeten, dass es dem BM für Finanzen nicht möglich ist, in Fällen dieser oder ähnlicher Art mit einzelnen inländischen Veranstaltungsunternehmern oder mit einzelnen Wirtschaftstreuhandkanzleien Vereinbarungen über den Inhalt und die Ausgestaltung solcher Formulare zu treffen.

Sollte allerdings für eine gesamte Branche im Interesse einer reibungslosen Abwicklung internationaler Wirtschafts- oder Kulturbeziehungen eine Vorabklärung besonders drückender Nachweisprobleme wichtig sein, so besteht seitens des BM für Finanzen durchaus die Bereitschaft mit den jeweiligen Interessensvertretungen (die allerdings dann auch für den innerösterreichischen Interessensausgleich zwischen ihren Mitgliedern sorgen müssen) diesbezüglich Regelungen auszuarbeiten.

Das ministerielle EAS-Verfahren, das für Expressauskünfte in rechtlichen Zweifelsfragen zum internationalen Steuerrecht eingerichtet wurde, ist hiefür aber jedenfalls nicht die geeignete Grundlage.

11. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

erhöhte Mitwirkungspflicht, Nachweis, erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen, Festival, Festivalveranstalter, Orchester, Künstler

Stichworte