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Gewinnausschüttungen von US-REITs

BMFH 3348/1/1-IV/4/9419.12.19941994

EAS 549

 

Sind in Österreich ansässige Investoren an einer US-Aktiengesellschaft beteiligt, die sich mit der Errichtung und dem Betrieb von Einkaufszentren befasst und die als (im wesentlichen steuerfreier) "Real Estate Investmenttrust" (REIT) konstituiert ist, so richtet sich die steuerliche Behandlung der von dieser Gesellschaft ausgeschütteten Dividende nach österreichischem Recht. Danach ist jede Form einer Gewinnausschüttung, auch wenn sie nicht aus dem laufenden Gewinn, sondern zB aus Rücklagen finanziert wird, Teil des steuerpflichtigen Einkommens des Aktionärs. Allfälligen Sonderbestimmungen des amerikanischen Rechtes, wonach für substanzwirksame Gewinnausschüttungen keine Steuerpflicht eintritt, können im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung keine Wirkung entfalten.

19. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957

Schlagworte:

Beteiligung, Beteiligungserträge, Gewinnausschüttung, Dividendenausschüttung, Kapitalerträge

Verweise:

EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Stichworte