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Seminarveranstaltungen durch eine schweizerische Genossenschaft

BMFB 3369/1/1-IV/4/9314.6.19931993

EAS 262

Veranstaltet eine schweizerische Genossenschaft in verschiedenen österreichischen Hotels Fachseminare und werden hiefür von einem in Österreich tätigen Arbeitskreis freiberuflich schaffender Psychotherapeuten Anmeldungen entgegengenommen und das Inkasso durchgeführt, so ist nicht auszuschließen, dass diesem Arbeitskreis die Funktion eines ständigen Vertreters im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 DBA-Schweiz oder auch eines im Rahmen des außerordentlichen Tätigkeitsbereiches agierenden unabhängigen Vertreters im Sinn von Artikel 5 Abs. 5 DBA-Schweiz zukommt. Nehmen an den Seminarveranstaltungen vorsteuerabzugsberechtigte österreichische Psychotherapeuten teil, so können insoweit die Umsatzsteuerfreistellungen gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 in Anspruch genommen werden.

Ist der Leiter der Seminarreihe in Deutschland ansässig und ist er für die schweizerische Genossenschaft im Rahmen eines Werkvertrages tätig, so können die für eine unterrichtende Tätigkeit (AÖF Nr. 184/1984) bezogenen Vergütungen bei Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung auf Vordruck ZS-BRD 1 (AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988) steuerfrei belassen werden.

Die Anwendbarkeit der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 auf die Inlandsumsätze des deutschen Seminarleiters erscheint deshalb nicht möglich, weil der schweizerische Abnehmer seiner Leistungen (die schweizerische Genossenschaft) offenkundig die Steuerfreiheit ihrer Umsätze - zumindest teilweise - in Anspruch nehmen wird und damit die Voraussetzung des § 1 Abs. 1 Z. 2 der Verordnung nicht erfüllt ist.

14. Juni 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 5 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975

Schlagworte:

ständiger Vertreter, unabhängiger Vertreter, Steuerfreistellung, Freistellung, Werkvertrag, Lehrtätigkeit, Ansässigkeitsbestätigung, Ansässigkeitsnachweis

Verweise:

Leistungen ausländischer Unternehmer (Umsatzsteuer), BGBl. Nr. 800/1974
AÖF Nr. 184/1984
AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988

Stichworte