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Erwerb italienischer Staatsanleihen durch die britische Niederlassung einer österreichischen Bank

BMFB 3307/5/1-IV/4/9324.6.19931993

EAS 279

 

Bezieht eine österreichische Bank Zinsen aus italienischen Staatsanleihen, so sind diese Zinsen gemäß Artikel 11 Abs. 3 lit. a DBA-Italien von der italienischen Quellenbesteuerung zu entlasten. Dieser Entlastungsanspruch geht nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht dadurch verloren, dass die italienischen Staatsanleihen zum Betriebsvermögen einer britischen Niederlassung der österreichischen Bank gehören.

Die für die Entlastung in Italien erforderliche "Ansässigkeitsbescheinigung" auf dem Vordruck R/A-I/2 kann allerdings nicht der britischen Niederlassung gegenüber erteilt werden, da diese keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Die Bestätigung ist vielmehr der in Österreich ansässigen Bank als Gesamtrechtsträger zu erteilen und entfaltet damit auch Wirksamkeit für deren unselbständige Auslandsniederlassungen.

24. Juni 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 11 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985

Schlagworte:

Anleihe, Steuerentlastung, Quellensteuer, Quellensteuerentlastung, Ansässigkeitsnachweis, Ansässigkeitsbestätigung

Stichworte