vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dienstnehmerentsendung aus den USA nach Österreich

BMFP 2163/6/1-IV/4/9314.7.19931993

EAS 284

 

Wird ein Dienstnehmer einer US-Gesellschaft im Rahmen seines Dienstverhältnisses vorübergehend für die Zeit vom 1. November 1993 bis Ende Mai 1994 nach Österreich entsandt, so tritt er hiedurch wegen Überschreitung der 6 Monatsfrist des § 26 Abs. 2 BAO in die inländische unbeschränkte Steuerpflicht ein. Dies führt gemäß Artikel XV des DBA-USA dazu, dass die Besteuerung in Österreich so vorzunehmen ist, als ob das DBA nicht in Kraft getreten wäre; damit ist die sich sonst aus der 183-Tage-Klausel des Artikels X sowohl für 1993 als auch für 1994 ergebende Steuerfreistellungsverpflichtung unwirksam. Die in Österreich erhobene Steuer ist gemäß Artikel XV DBA-USA in den USA anrechenbar.

14. Juli 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 15 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
Art. 10 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957

Schlagworte:

Arbeitnehmerentsendung, Dienstverhältnis, 6-Monats-Frist, 183-Tage-Frist, Freistellung, Steuerfreistellung, Anrechnung, Anrechnungsmethode

Verweise:

§ 26 Abs. 2 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Stichworte