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Deutsche Sozialversicherungspensionen

BMF04 1482/29-IV/4/9320.9.19931993

EAS 307

Rentenbezüge, die deutsche Staatsbürger mit österreichischem Wohnsitz aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung beziehen, dürfen gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich nicht in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen werden; das Besteuerungsrecht ist Deutschland zugewiesen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der österreichische Wohnsitz Haupt- oder nur Zweitwohnsitz des deutschen Rentenempfängers ist.

20. September 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 10 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

Renten, Pension, inländische Wohnung

Stichworte