vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nachträgliche Einkommensteuertragung durch den Arbeitgeber bei Dienstnehmerauslandsentsendung

BMFP 2163/6/2-IV/4/9327.10.19931993

EAS 326

 

Wird ein amerikanischer Dienstnehmer einer US-Gesellschaft im Rahmen seines Dienstverhältnisses für den Zeitraum Jänner 1988 bis August 1991 nach Österreich entsendet und erfolgt im August 1993 durch das österreichische Finanzamt die Veranlagung dieses Dienstnehmers, wobei die Einkommensteuer vom amerikanischen Dienstgeber getragen wird, so ist der Auffassung beizupflichten, dass darin ein weiterer steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis liegt.

Die Quelle für diese weiteren Einkünfte ist in der in den Vorjahren in Österreich erbrachten Tätigkeit des Dienstnehmers zu sehen. Da der Dienstnehmer sich in diesen Vorjahren länger als 183 Tage in Österreich aufgehalten hat, steht Österreich das Besteuerungsrecht für sämtliche Vergütungen zu, die auf diese Tätigkeit entfallen, gleichgültig in welchem Jahr diese dem Arbeitnehmer zufließen. Eine Steuerfreistellung dieser Einkünfte in Österreich kann daher nicht mit dem Argument erwirkt werden, dass im Zuflussjahr, sonach im Jahr 1993, kein Inlandsaufenthalt mehr gegeben war.

27. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957

Schlagworte:

Auslandsentsendung, Dienstverhältnis, Arbeitskräfteentsendung, Freistellung, 183-Tage-Frist, 183-Tage-Klausel

Stichworte