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Kest-Pflicht für spanische Staatsanleihen

BMFB 3307/11/1-IV/4/933.12.19931993

EAS 348

 

Nach der derzeit noch gültigen Fassung des Artikels 11 Abs. 3 des DBA-Spanien sind Zinsen aus spanischen Staatsanleihen, die in Österreich ansässigen Personen zufließen, von der inländischen Einkommensbesteuerung zu entlasten. Diese Steuerentlastungsverpflichtung betrifft auch den mit Abgeltungswirkung ausgestatteten inländischen KESt-Abzug.

Keine Entlastungsberechtigung besteht für Zinsen aus spanischen Anleihen, die nicht von staatlichen Einrichtungen im Sinn von Artikel 2 DBA-Spanien emittiert werden (zu den begünstigten staatlichen Einrichtungen zählen nach dieser Abkommensbestimmung auch Gebietskörperschaften Spaniens, wie zB autonome Gemeinden); im Zweifelsfall wird eine entsprechende Bescheinigung seitens des Wertpapieremittenten einzuholen sein oder es könnte die Frage im Rahmen eines Verständigungsverfahrens geklärt werden.

Ob die beiden zitierten Anleihen tatsächlich von einer staatlichen Einrichtung im Sinn von Artikel 2 DBA-Spanien begeben wurden, kann nicht im EAS-Verfahren entschieden werden.

3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 11 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967
Art. 2 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967

Schlagworte:

Anleihe, Steuerentlastung, Kapitalertragsteuer, Kapitalertragsteuerabzug, Verständigungsverfahren

Stichworte