EAS 348
Nach der derzeit noch gültigen Fassung des Artikels 11 Abs. 3 des DBA-Spanien sind Zinsen aus spanischen Staatsanleihen, die in Österreich ansässigen Personen zufließen, von der inländischen Einkommensbesteuerung zu entlasten. Diese Steuerentlastungsverpflichtung betrifft auch den mit Abgeltungswirkung ausgestatteten inländischen KESt-Abzug.
Keine Entlastungsberechtigung besteht für Zinsen aus spanischen Anleihen, die nicht von staatlichen Einrichtungen im Sinn von Artikel 2 DBA-Spanien emittiert werden (zu den begünstigten staatlichen Einrichtungen zählen nach dieser Abkommensbestimmung auch Gebietskörperschaften Spaniens, wie zB autonome Gemeinden); im Zweifelsfall wird eine entsprechende Bescheinigung seitens des Wertpapieremittenten einzuholen sein oder es könnte die Frage im Rahmen eines Verständigungsverfahrens geklärt werden.
Ob die beiden zitierten Anleihen tatsächlich von einer staatlichen Einrichtung im Sinn von Artikel 2 DBA-Spanien begeben wurden, kann nicht im EAS-Verfahren entschieden werden.
3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 11 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967 |
Schlagworte: | Anleihe, Steuerentlastung, Kapitalertragsteuer, Kapitalertragsteuerabzug, Verständigungsverfahren |