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Steuerausländer-OEG im Baunebengewerbe

BMFSch 2183/1/1-IV/4/9317.12.19931993

EAS 356

 

Werden von Steuerausländern OEGs in Österreich gegründet, die Leistungen im Baunebengewerbe erbringen, so kann auf der Ebene des Bundesministeriums für Finanzen im EAS-Verfahren keine gutachtliche Äußerung dahingehend abgegeben werden, ob bei Beibehaltung der in der Anfrage geschilderten Vorgangsweise in Hinkunft mit steuerlichen Problemen zu rechnen ist. Ob gewählte Gestaltungen den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise standhalten, muss als Sachverhaltsfrage der Beurteilung durch die zuständige Abgabenbehörde überlassen bleiben.

17. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Schlagworte:

Bauausführung, Baustelle, Bauwerkserrichtung, wirtschaftliche Betrachtungsweise

Stichworte