EAS 356
Werden von Steuerausländern OEGs in Österreich gegründet, die Leistungen im Baunebengewerbe erbringen, so kann auf der Ebene des Bundesministeriums für Finanzen im EAS-Verfahren keine gutachtliche Äußerung dahingehend abgegeben werden, ob bei Beibehaltung der in der Anfrage geschilderten Vorgangsweise in Hinkunft mit steuerlichen Problemen zu rechnen ist. Ob gewählte Gestaltungen den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise standhalten, muss als Sachverhaltsfrage der Beurteilung durch die zuständige Abgabenbehörde überlassen bleiben.
17. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 |
Schlagworte: | Bauausführung, Baustelle, Bauwerkserrichtung, wirtschaftliche Betrachtungsweise |