vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umsatzsteuerpflicht deutscher Gastprofessoren

BMFSt 1306/1/2-IV/4/933.12.19931993

EAS 351

Deutsche Gastprofessoren, die bei inländischen öffentlichen Bildungseinrichtungen eine Unterrichtstätigkeit auf selbständiger Basis entfalten, unterliegen der inländischen Umsatzbesteuerung. Bis einschließlich 1993 war diese Umsatzsteuer von den Gastprofessoren als Schuldner der Umsatzsteuer nur dann zu entrichten, wenn der inländische Jahresumsatz S 40.000,00 überstieg. Ab 1994 wird eine Grenze von S 300.000,00 maßgebend sein, ab deren Überschreitung der gesamte Inlandsumsatz in die Steuerpflicht eintritt.

3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 6 Z 18 UStG 1972, Umsatzsteuergesetz 1972, BGBl. Nr. 223/1972

Schlagworte:

Gastprofessor, unterrichtende Tätigkeit, Lehrtätigkeit

Stichworte