Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 14 Abs. 7 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Pensionskassen, Pensionszusagen, Pensionsrückstellungen, Wertpapierdeckung |
3. Ausmaß der Bildung von Pensionsrückstellungen
Die in Abschnitt 61 B Pkt. 3 EStR 1984 dargestellten Grundsätze über das Ausmaß der Bildung von Pensionsrückstellungen gelten nicht mehr. Die in § 14 EStG 1972 enthaltenen Einschränkungen, daß von einer um 20% verminderten Pensionszusage auszugehen ist und daß die Pensionsrückstellung mit dem fünffachen Jahreserfordernis begrenzt ist, sind im EStG 1988 nicht mehr enthalten. Als Rechnungszinsfuß sind - soweit nicht § 14 Abs. 10 EStG 1988 anzuwenden ist - 6% an Stelle der früheren 8% anzusetzen.
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 14 Abs. 7 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Pensionskassen, Pensionszusagen, Pensionsrückstellungen, Wertpapierdeckung |