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UST-Entlastung für schweizerische Reisebüros

BMFP 2225/1/1-IV/4/9225.9.19921992

EAS 167

 

Schweizerische Reisebüros, die ohne Einschaltung inländischer Betriebstätten Pauschalreisen nach und durch Österreich durchführen und damit gemäß § 3 Abs. 13 UStG der inländischen Umsatzsteuer unterliegen, können auf Grund eines mit der Schweiz herbeigeführten Gegenrechtsverhältnisses (Notenwechsel vom 24. März/18. April 1988, GZ H 1779/1/1-IV/4/88) über Antrag vom BMF gemäß § 48 BAO von dieser Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Diese Befreiung zieht allerdings nach Maßgabe des § 12 Abs. 3 UStG den Ausschluss vom Vorsteuerabzug nach sich (unechte Befreiung).

Mit Schweden ist ein derartiges Reziprozitätsverhältnis bisher nicht herbeigeführt worden.

25. September 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Schlagworte:

Reziprozität, § 48 BAO, Steuerbefreiung

Verweise:

§ 3 Abs. 13 UStG 1972, Umsatzsteuergesetz 1972, BGBl. Nr. 223/1972
§ 12 Abs. 3 UStG 1972, Umsatzsteuergesetz 1972, BGBl. Nr. 223/1972

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