vorheriges Dokument
nächstes Dokument

KESt-pflichtige Bankzinsen an luxemburgische Bankkunden

BMFH 1192/15/1-IV/4/9210.2.19921992

EAS 87

 

Zinsen, die in Luxemburg ansässige Personen aus Geldeinlagen bei österreichischen Banken beziehen, sind gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-Luxemburg in Österreich von der Kapitalertragsteuer zu entlasten.

Für die Frage, ob diese Steuerentlastung auf österreichischer Seite durch Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug oder im Wege der Steuerrückerstattung herbeizuführen ist, wird die im Erlass AÖF Nr. 31/1986 vertretene Ansicht auch in Bezug auf den 1989 eingeführten 10%igen Kapitalertragsteuerabzug auf Zinsen weiterhin aufrechterhalten.

Dementsprechend kann eine Quellensteuerfreiheit in Anspruch genommen werden, wenn auf Vordruck ZS-L1 ein amtlicher luxemburgischer Ansässigkeitsnachweis beigebracht wird.

10. Februar 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 11 DBA L (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Luxemburg (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 54/1964

Schlagworte:

Steuerentlastung, Kapitalerträge, Kapitalertragsteuerabzug, Steuerfreistellung, Rückerstattung, Rückerstattungsverfahren, Quellensteuerentlastung, Ansässigkeitsbestätigung, Ansässigkeitsbescheinigung

Verweise:

AÖF Nr. 31/1986

Stichworte