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Konzerninterne Untervermietung eines inländischen Gebäudes durch eine britische Kapitalgesellschaft

BMFS 236/55/1-IV/4/9222.9.19921992

EAS 161

Eine englische Kapitalgesellschaft, die in Österreich ein Gebäude anmietet und dieses einer in Österreich neu gegründeten verbundenen GesmbH zur Verfügung stellt, begründet hiedurch keine inländische Betriebstätte, unterliegt aber mit den (nach dem Fremdverhaltensgrundsatz) anzusetzenden Benutzungsentgelten gemäß Artikel 6 DBA-Großbritannien der inländischen Körperschaftsteuerpflicht; ferner ist sie beschränkt vermögensteuerpflichtig. Nach Maßgabe der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 könnte Umsatzsteuerfreiheit in Anspruch genommen werden.

Es muss ernstlich bezweifelt werden, dass der britischen Gesellschaft angesichts der gewählten zivilrechtlichen Gestaltung (Erwerb der Mietrechte an einer inländischen Liegenschaft mit anschließender Untervermietung) die Rechtsposition eines bloßen Treuhänders der inländischen GesmbH zugemessen werden kann; dies vor allem deshalb, weil der behauptete Treugeber (die inländische GesmbH) bei Abschluss des Mietvertrages mit dem österreichischen Hauseigentümer rechtlich noch nicht existent war. Die Entscheidung in dieser Frage erfordert jedenfalls weitere Sachverhaltsermittlungen, die nicht vom Bundesministerium für Finanzen vorgenommen werden können.

Entsendet die britische Kapitalgesellschaft einen ihrer Arbeitnehmer nach Österreich, damit dieser für die österreichische Kapitalgesellschaft (in Österreich und in Ungarn) tätig wird, erbringt die britische Kapitalgesellschaft dergestalt eine Dienstleistung an die österreichische GesmbH, die dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechend abzugelten ist. Allerdings wird der Umstand, dass in dem erwähnten Gebäude dem Arbeitnehmer der britischen Firma ein Büroraum zur Verfügung gestellt wird, dazu führen, dass die britische Gesellschaft damit eine inländische Betriebstätte zur Erbringung ihrer konzerninternen Dienstleistung begründet, mit der Folge, dass sie mit den im Verrechnungspreisweg erzielten Einkünften der inländischen Körperschafts- und Gewerbebesteuerung unterliegt. Auch in dieser Hinsicht sind - nicht vom BM für Finanzen vorzunehmende - Sachverhaltswürdigungen erforderlich, da möglicherweise in wirtschaftlicher Betrachtungsweise - auch ohne Vorliegen eines formellen Dienstvertrages zur österreichischen GesmbH - ein steuerliches Dienstverhältnis zur inländischen GesmbH anzunehmen ist.

22. September 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 6 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970

Schlagworte:

verbundene Unternehmen, Konzerngesellschaft, Inlandsbetriebstätte, Fremdüblichkeit, Fremdverhaltenskonformität, Treuhandfunktion, Auslandsentsendung, Arbeitskräfteentsendung, Verrechnungspreise, Dienstvertrag, wirtschaftliche Betrachtungsweise

Verweise:

Leistungen ausländischer Unternehmer (Umsatzsteuer), BGBl. Nr. 800/1974

Stichworte