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Kest-freie internationale Finanzinstitutionen

BMFC 584/1/1-IV/4/9224.4.19921992

EAS 95

 

Schuldverschreibungen und andere Forderungswertpapiere, die von "internationalen Finanzinstitutionen" ausgegeben werden, sind gemäß § 94 Z 9 EStG von der Kapitalertragsteuer befreit. Diese Befreiung berührt allerdings nicht die Einkommensteuerpflicht der Kapitalerträge in den Händen der in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Bezieher der Kapitalerträge.

"Internationale Finanzinstitutionen" im Sinn der genannten Gesetzesstelle sind Institutionen, die auf völkerrechtlicher Basis - wenn auch als Gesellschaft des Privatrechts - gegründet wurden und überdies internationale Finanzierungen unter Inanspruchnahme der internationalen Kapitalmärkte durchführen. Ob Emittenten den Status einer internationalen Finanzinstitution haben, ist nach diesen Kriterien jeweils im Einzelfall zu beurteilen.

Folgende Emittenten erfüllen nach dem derzeitigen Wissensstand die nötigen Voraussetzungen:

Afrikanische Entwicklungsbank

Asiatische Entwicklungsbank

Interamerikanische Entwicklungsbank

Europäische Investitionsbank

Eurofima

Weltbank

Council of Europe Resettlement Fund

Euratom

European Coal and Steel Community

EEC

European Telecommunications Satellite Organization

International Finance Corporation

Nordic Investment Bank.

Ob die "Finnish Export Credit" als begünstigungsfähige internationale Organisation der nordischen Staaten im vorstehenden Sinn anzusehen ist, müsste durch Einsicht in die den Rechtsstatus dieser Einrichtung bestimmenden Gründungsunterlagen geklärt werden.

24. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 94 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Wertpapier, Steuerbefreiung, Kapitalerträge, Kapitalertragsteuerabzug, Wertpapiere

Stichworte