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Steuerfreie Zinsen aus Griechenland

BMFE 139/21/1-IV/4/9229.5.19921992

EAS 137

 

Zinsen aus griechischen Staatsanleihen dürfen gemäß Artikel 11 Abs. 2 in Österreich nicht besteuert werden. Diese Zuteilungsregel stellt die aus Griechenland zufließenden Zinsenerträge unabhängig davon steuerfrei, ob die Staatsanleihen im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen des österreichischen Anlegers gehalten werden.

29. Mai 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 11 DBA GR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Griechenland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 39/1972

Schlagworte:

Anleihe, Zufluss

Stichworte