vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zinsen-KEST-Entlastung holländischer Anleger

BMFA 784/6/1-IV/4/9220.5.19921992

EAS 130

 

Wird Geld von einer in Holland ansässigen Privatperson in Form einer Termineinlage bei einer österreichischen Bank eingelegt, kann auf der Grundlage des BMF-Erlasses vom 20. Dez. 1985, AÖFV. Nr. 31/1986, idF 364/1988, die nach Artikel 11 DBA-Niederlande vorzunehmende Entlastung von der österreichischen Quellenbesteuerung durch Steuerfreistellung von der KESt herbeigeführt werden. Allerdings wird nach Abs. 5 des zitierten Erlasses die Beibringung einer niederländischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-NL1 erforderlich sein. Der Vordruck kann über die Finanzlandesdirektionen bezogen werden.

20. Mai 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 11 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971

Schlagworte:

Steuerentlastung, Freistellung, Quellensteuer, Ansässigkeitsbestätigung, Ansässigkeitsnachweis, Kapitalerträge, Kapitalertragsteuer, Quellensteuerentlastung, Quellensteuerfreistellung

Verweise:

AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988

Stichworte