vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Spanische Staatsanleihen / Begriff

BMFC 177/66/1-IV/4/922.9.19921992

EAS 158

 

Als Staatsanleihe im Sinn von Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien werden nach der herkömmlichen Terminologie im allgemeinen mittel- oder langfristige Schuldaufnahmen des Spanischen Staates auf dem Kapitalmarkt zu qualifizieren sein, über die Teilschuldverschreibungen ausgegeben werden. Es ist unerheblich, in welcher Währung und an welchem Ort der Spanische Staat Anleihen emittiert.

2. September 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 11 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967

Schlagworte:

Anleihe

Stichworte