Normen
VwGG §26 Abs1 Z1;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §26 Abs1 Z1;
VwGG §34 Abs1;
Spruch:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Begründung
In der Beschwerde wird der Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides an den Beschwerdeführer mit 6. März 1990 angegeben. Die sechswöchige Frist zur Erhebung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof endete daher am Dienstag dem 17. April 1990. Dieser Tag war kein Feiertag. Da die vorliegende Beschwerde gemäß dem Postaufgabestempel erst am 18. April 1990 zur Post gegeben wurde, war sie wegen Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluß zurückzuweisen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)