European Case Law Identifier: ECLI:AT:OGH0002:2023:0220NS00005.23I.0811.000
Rechtsgebiet: Strafrecht
Fachgebiet: Standes- und Disziplinarrecht der Anwälte
Spruch:
Die Durchführung des Disziplinarverfahrens wird dem Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer Burgenland übertragen.
Gründe:
[1] Mag. * H*, Rechtsanwalt in S*, erstattete am 27. Februar 2023 Disziplinaranzeige gegen *, Rechtsanwalt in *.
[2] Am 30. Juni 2023 beantragte der Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer Wien die Übertragung der Durchführung des Disziplinarverfahrens an einen anderen Disziplinarrat, weil die Anzeige ein aktives Mitglied des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer Wien betrifft.
Rechtliche Beurteilung
[3] Dem Antrag war Folge zu geben, weil damit ein die Übertragung rechtfertigender wichtiger Grund im Sinn des § 25 Abs 1 DSt dargetan wurde (RIS‑Justiz RS0055477 [T5], jüngst 21 Ns 1/23v).
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)