European Case Law Identifier: ECLI:AT:OGH0002:2017:0030OB00226.17G.1220.000
Spruch:
Die Akten werden dem Erstgericht zurückgestellt.
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Mit Beschluss vom 16. August 2017 bewilligte das Erstgericht den Betreibenden antragsgemäß zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 20.000 EUR die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung ob den Miteigentumsanteilen der Verpflichteten an einer näher bezeichneten Liegenschaft.
Infolge Rekurses der Verpflichteten wies das Rekursgericht den Exekutionsantrag ab und sprach aus, dass der Revisionsrekurs nicht zulässig sei.
Gegen die Rekursentscheidung richtet sich der „außerordentliche“ Revisionsrekurs der Betreibenden,
den das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vorlegte.
Diese Vorgangsweise widerspricht der Rechtslage.
1. Gemäß § 528 Abs 2 Z 1a ZPO iVm § 78
EO ist der Revisionsrekurs unzulässig, wenn der Entscheidungsgegenstand an Geld oder Geldeswert zwar 5.000 EUR, nicht aber insgesamt 30.000 EUR übersteigt und das Rekursgericht den Revisionsrekurs für nicht zulässig erklärt hat. Unter diesen Voraussetzungen kann jedoch eine Partei nach § 528 Abs 2a ZPO iVm § 508 ZPO und § 78
EO den Antrag an das Rekursgericht stellen, seinen Ausspruch dahin abzuändern, dass der ordentliche Revisionsrekurs doch für zulässig erklärt werde.
2. Im vorliegenden Fall übersteigt der Entscheidungsgegenstand, über den das Rekursgericht entschied, angesichts der Höhe der betriebenen Forderung zwar 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR. Der Rechtsmittelschriftsatz ist deshalb nicht dem Obersten Gerichtshof vorzulegen, sondern dem Rekursgericht, auch wenn er als „außerordentliches“ Rechtsmittel bezeichnet wird (RIS‑Justiz
RS0109620 [T10, T11, T14]). Ob der dem Rekursgericht vorzulegende Schriftsatz den Erfordernissen des § 528 Abs 2a ZPO iVm § 78
EO und § 508 Abs 1 ZPO entspricht, bleibt der Beurteilung der Vorinstanzen vorbehalten (RIS‑Justiz RS0109620 [T2], RS0109623 [T5, T8]; zu allem jüngst 3 Ob 22/17g).
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)