Spruch:
Der außerordentliche Revisionsrekurs des Antragsgegners wird gemäß § 37 Abs 3 Z 16 bis 18 MRG iVm § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 528 a iVm § 510 Abs 3 ZPO).
Text
Begründung
Rechtliche Beurteilung
Nach ständiger Rechtsprechung zu § 12 Abs 3 MRG aF (MietSlg 36.279/12, 39.137, 41.230; vgl Würth in Rummel2 § 12 MRG Rz 7 a; Reich-Rohrwig, Mietzinserhöhung bei Geschäftsraum-Hauptmiete 163 f) sind die Rechtsfolgen dieser Gesetzesstelle ausgeschlossen, wenn die Mietrechte nicht gesetzlich, sondern - wie hier - vertraglich aufgrund eines eingeräumten Weitergaberechts übergehen. § 12 a Abs 1 MRG idF des 3. WÄG sieht ebenso wie § 12 Abs 3 MRG aF eine Vertragsübernahme ex lege vor. Im vorliegenden Fall kann es im Hinblick auf die vereinbarte Vertragsübernahme auf sich beruhen, ob das Einzelunternehmen in die GmbH vor oder nach Inkrafttreten des 3. WÄG eingebracht wurde.
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