OGH 4Ob19/93

OGH4Ob19/9323.3.1993

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof.Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek, Dr.Niederreiter, Dr.Redl und Dr.Griß als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr.Jörg Haider, Abgeordneter zum Nationalrat und Bundesparteiobmann der Freiheitlichen Partei Österreichs, per Adresse Wien 1., Parlament, vertreten durch Dr.Dieter Böhmdorfer und Dr.Wolfram Themmer, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagten Parteien 1. Wirtschafts-Trend Zeitschriftenverlagsgesellschaft mbH, Wien 1., Marc-Aurel-Straße 10-12, 2. Ing.Alfred Worm, Redakteur, per Adresse Wien 1., Marc-Aurel-Straße 10-12, beide vertreten durch Dr.Werner Masser und andere Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung, Widerruf und dessen Veröffentlichung (Streitwert im Provisorialverfahren S 960.000), infolge Revisionsrekurses der klagenden Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgericht vom 17. Dezember 1992, GZ 14 R 219/92-24, womit der Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 22.Juli 1992, GZ 21 Cg 40/92-16, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

 

Spruch:

Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben.

Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß die einstweilige Verfügung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsmittelverfahrens vorläufig, die Beklagten haben die Kosten des Rechtsmittelverfahrens endgültig selbst zu tragen.

Text

Begründung

In der Ausgabe Nr. 7 vom 10.Februar 1992 der Zeitschrift "profil", deren Medieninhaberin die Erstbeklagte ist, war auf der Titelseite - in der rechten oberen Ecke - zu lesen:

"Haider-FPÖ:

Schweigegeld für

Kritiker"

Im Inhaltsverzeichnis auf Seite 2 dieser Ausgabe war für Seite 8 folgendes angekündigt:

"FPÖ Kärnten

Der Auskäufer

Wie Jörg Haider einen unliebsamen Parteimann auszahlen wollte".

Auf den Seiten 8 und 9 derselben Ausgabe war folgender, vom Zweitbeklagten verfaßter und gezeichneter Artikel abgedruckt:

FPÖ KÄRNTEN

500.000 - und wir reden nicht mehr

Um den unbequemen Kritiker loszuwerden, bot Jörg Haider dem ehemaligen Klagenfurter FPÖ-Vizebürgermeister Walter Candussi Schweigegeld an.

Jörg Haiders wilde Attacken beeindruckten sogar den Klagenfurter Vizebürgermeister Michael Ausserwinkler (SPÖ): "Enorm, wie wild der um sich geschlagen hat."

"Nach Attacken gegen die FPÖ: Jörg Haider schlägt zurück!" vermerkte die "Kärntner Krone" pflichtschuldig.

Es gab keine Attacken "gegen die FPÖ".

Berichtet wurde über die Involvierung zweier Klagenfurter FPÖ-Gemeinderäte (Rechtsanwalt Anton Mikosch, Hauptschullehrer Alfred Groinigg) in Grundstücksumwidmungen in der Kärntner Metropole (profil 6/92). Berichtet wurde auch, daß sich der Klagenfurter Planungsstadtrat Walter Ebner (FPÖ) von den Parteifreunden Mikosch und Groinigg "unter Druck" gesetzt fühlte - ein Faktum, das er im profil-Interview dreimal ausdrücklich bestätigte und das er, während der Pressekonferenz an der Seite von Haider sitzend, energisch dementierte.

Mikosch ("In die Politik zu gehen war nicht richtig") und Groinigg legten ihre Gemeinderatsmandate "bedingt" - bis zur Klärung der Vorwürfe durch das Klagenfurter Kontrollamt - zurück.

Vizebürgermeister Ausserwinkler: "Das Kontrollamt, dem ein parteifreier Beamter vorsteht, wird sich alle Grundstücksumwidmungen der jüngeren Vergangenheit ganz genau anschauen. Gemeinderat Alfred Wurzer (SPÖ), der Vorsitzende des Kontrollausschusses, hat dieses Kapitel bereits auf die Tagesordnung setzen lassen. Für mich stellt sich der ganze Ablauf so dar, daß sich Stadtrat Ebner tatsächlich unter Druck gesetzt gefühlt haben muß."

Denn: Zuerst seien Groinigg und Mikosch aus dem gemeinderätlichen Planungsausschuß zurückgezogen worden, und dann mußte Stadtrat Walter Ebner seine Funktion als Klubobmann zurücklegen. "Das ist eine ganz neue Situation in der Kommunalpolitik, das läßt Rückschlüsse zu" (Ausserwinkler).

Durch die "bedingte" Rücklegung der Mandate zweier Gemeinderäte ist das Nachrücken zweier Ersatzleute erforderlich. An erster Stelle der Ersatzmandatare steht - Ausserwinkler: "Eine politisch besonders pikante Situation" - ein gewisser Walter A.Candussi.

Candussi war bis zum Frühjahr des Vorjahres Klubobmann der FPÖ im Klagenfurter Gemeinderat, Vizebürgermeister der Landeshauptstadt, im Stadtsenat unter anderem auch zuständig für die Stadtplanung (und als solcher Amtsvorgänger von Walter Ebner), FPÖ-Stadtparteiobmann von Klagenfurt und jahrelang loyaler Weggefährte von Jörg Haider.

Am 25.März 1991, zwei Wochen nach den für die Klagenfurter FPÖ erfolgreichen Kommunalwahlen (Mandatszuwachs von vier auf zehn, ein zusätzlicher, zweiter Sitz im Stadtsenat), wurde Walter Candussi von Jörg Haider und dessen Sekretär Gernot Rumpold zum Rücktritt gezwungen. Das Vorgehen war ausgesprochen brutal - noch selten zuvor wurde ein demokratisch gewählter Mandatar ohne erkennbaren Grund aus seinen Politfunktionen gehievt.

Die Hintergründe dieser Demission konnten nie genau geklärt werden - Candussi, der in Klagenfurt eine kleine Handelsagentur für Meßtechnikgeräte betreibt, schweigt beharrlich.

Es steht fest, daß es zwischen Candussi und dem damaligen FPÖ-Landtagsabgeordneten Reinhart Gaugg gröbere Reibereien und permanente Auseinandersetzungen gab. Gaugg warf Candussi in der Führung der Stadtpartei "SED-Methoden" vor, Candussi seinerseits tat diese Anwürfe als "unqualifiziert" ab.

Gaugg zählt zum engeren Freundeskreis Jörg Haiders - Candussi gehört nicht dazu. Im Gegensatz zu Candussi spielt Gaugg regelmäßig mit Haider Tennis - und Tennis spielen verbindet.

Schon am 20.März 1990, ein Jahr vor der Klagenfurter Wahl wurde im Büro des Landeshauptmannes Jörg Haider zwischen Gaugg und Candussi ein "Befriedungspakt" abgeschlossen. Der Vertrag hielt nicht lange:

Die beiden Streithanseln fanden immer wieder eine Möglichkeit zu Stellungnahmen in den Medien.

In Haider reifte irgendwand der Plan, Candussi abzusetzen und den Posten des Klagenfurter Vizebürgermeisters mit Gaugg zu besetzen.

Am 10.März 1991 wählten die Bürger Klagenfurts ihren Gemeinderat - die FPÖ konnte sich neuerlich eines Erfolges erfreuen. Schon tags darauf fand die erste Sitzung des Klubs statt, bei der - hinter verschlossenen Türen - von mehreren Blauen Enttäuschung darüber artikuliert wurde, "daß wir nicht den Bügermeister geschafft haben". Mitschriften dieser Klubsitzung ist zu entnehmen, daß das Gemeinderatsmitglied Walter Ebner "eine härtere Gangart gegen die ÖVP und gegen die SPÖ" forderte und daß der designierte Gemeinderat Alfred Groinigg Kritik an Candussi äußerte.

Dennoch wurde in dieser Klubsitzung der einstimmige Beschluß gefaßt, daß Candussi "das Vertrauen ausgesprochen und daß er als Klubobmann bestätigt" wird. Candussi sollte außerdem wieder das Amt des Vizebürgermeisters bekleiden ("Candussi wird in den Stadtsenat entsandt").

Knapp danach fand eine Pressekonferenz statt, bei der auch Haider anwesend war und in der Candussi von einer Journalistin auf einen "angeblich existierenden Geheimakt", ein Dossier über Haider, angesprochen wurde.

Diesen "Geheimakt" Candussis über Haider, der tagelang durch die Medien geisterte (profil 14/91), gab es in Wirklichkeit nie. Was vorhanden war, hatte in einer dünnen Bene-Mappe Platz:

Zeitungsausschnitte mit Zitaten Gauggs über seinen parteiinternen Widersacher Candussi.

Haider, vor allem aber Gernot Rumpold, sein Sekretär und "Mann fürs Grobe", schossen sich ab diesem Zeitpunkt massiv auf Candussi ein.

Es fand eine Sitzung der FPÖ-Bezirksleitung Klagenfurt statt, die - von Haider & Rumpold ferngesteuert - in ein Tribunal gegen Candussi ausartete. Der mußte sich für ein "Geheimdossier" rechtfertigen, das nie existierte. Beschlüsse gegen ihn wurden aber nicht gefaßt.

Wohl aber verlangte Candussi ein klärendes Gespräch mit Haider, das kurz danach stattfand. Was dabei im Büro des Landeshauptmannes besprochen wurde, wäre auf ewige Zeiten ein Geheimnis geblieben, hätte - profil besitzt die Beweise - nicht Rumpold in einer kleinen Kärntner Runde und in heiterer Laune vor noch gar nicht so langer Zeit darüber geplaudert. Alle Beteiligten wurden allerdings zu Stillschweigen verpflichtet.

Passiert ist folgendes: Haider machte damals Candussi heftigste Vorwürfe. Es gehe nicht an, daß ein Freiheitlicher über den Parteiobmann ein Geheimpapier anlege. Candussi dementierte lautstark, aber Haider ließ sich nicht beirren. Candussi sei untragbar, er müsse aus allen politischen Funktionen ausscheiden.

Da sei undenkbar, konterte Candussi. Zum einen habe er fürs erste gar keine bürgerliche Existenz, zum andern sei er mit mehr als 90 Prozent aller Stimmen zum Stadtparteiobmann gewählt worden. Im übrigen hätte ihm der Klub der Klagenfurter FPÖ-Gemeinderäte eben erst einstimmig das Vertrauen ausgesprochen, ihn zum Klubobmann gewählt und ihn als Vizebürgermeister in den Stadtsenat entsandt.

Ihm, Candussi, sei überhaupt nicht einsichtig, wessen er jetzt beschuldigt werde und weshalb er gehen müsse.

Haider beharrte darauf: Candussi sei für ihn und die Partei untragbar. "Mit dir kriege ich dauernd Schwierigkeiten."

Und dann tat Haider etwas, was in der Politgeschichte Österreichs einmalig ist: Er bot Candussi einen Geldbetrag für die Zurücklegung aller Funktionen an.

Exakt waren es 500.000 Schilling - als Gegenwert für die Totaldemission aus dem gewählten Mandat des Gemeinderates und der Funktion eines Stadtparteiobmannes. Dieser Betrag sollte - steuerschonend - über das Freiheitliche Bildungswerk, eine mit Subventionen der Republik gespeiste Parteieinrichtung, an Candussi ausgezahlt werden.

Schweigegeld, Starthilfe fürs künftige parteilose Leben, Abgeltung für ein politisches Mandat oder was auch immer: Candussi blieb keine Wahl. Entweder er trolle sich, mit Geld, und schweige über die Vorkommnisse, oder er müsse gehen - ohne Geld.

Candussi beharrte darauf, den Klub des Rathauses abstimmen zu lassen, aber Haider blieb hart: Warum solle man das öffentlich machen, was ohnehin schon beschlossene Sache sei - den Abgang.

Am 25.März 1991, knapp vor elf Uhr, kam es noch einmal zu einem Gespräch zwischen Candussi, Haider und Rumpold, in dem Candussi unmißverständlich das Messer angesetzt wurde: "Entweder du trittst um elf Uhr zurück, oder du wirst zurückgetreten." Rumpold: "Sonst gibt es Crash."

Candussi: "Jetzt werde ich also umgebracht."

Auf die 500.000 Schilling pfeife er, polterte Candussi. Worauf

Rumpold konterte: "Wahrscheinlich wüllst 600.000 Schilling."

Wollte Candussi nicht - er beharrte auf Einschaltung des Rathausklubs und auf genaue Auflistung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe.

Haider: Er habe ihm einen Vorschlag (gemeint: 500.000 Schilling) zur Güte gemacht, wenn er den nicht annehme, "zwingst duch mich, eine Entscheidung zu treffen".

Um elf Uhr wurde Candussis Rücktritt öffentlich und gegen Candussis Willen bekanntgegeben.

Die 500.000 Schilling bekam er nie, weil er sie abgelehnt hatte. Schließlich ist es schon eine Kärntner Spezialität, daß einem vom Büger gewählten Mandatsträger das Mandat ganz einfach abgekauft werden sollte.

Jetzt stehe derselbe Candussi als Ersatzmitglied des Gemeinderates von Klagenfurt wieder vor der Tür, was innerhalb der FPÖ Panik verursacht. Schon läuft die Parteimaschinerie auf Hochtouren. "Wir haben", sagt ein aktives Mitglied des Gemeinderates listig, "da etwas sehr Unangenehmes ausgegraben." Vor wenigen Tagen hat sich der Bundesrechnungsprüfer der FPÖ, der Wiener Rechtsanwalt Dieter Böhmdorfer, auch prompt "zwecks Aufklärung" in die Affäre eingeschaltet. Es geht um den Verbleib von Parteispenden.

Im Februar 1990 hatte ein deutscher Gönner Jörg Haiders, Graf von Thun und Hohenstein Veit, vom Kurfürstendamm in Berlin - neben anderen Spendern - einen größeren Geldbetrag zugunsten der Kärntner FPÖ lockergemacht. Der blaufreundliche Adelige hatte mit dem Verrechnungsscheck 20393138 eine Summe von 20.000 Mark überwiesen.

Walter Candussi quittierte diese Summe namens "des FPÖ-Klubs" im Klagenfurter Rathaus. Das Geld werde für "Wahlkampfaktivitäten 1991" verwendet. Vorerst wurde es auf ein gesperrtes Sparbuch gelegt.

Im April 1991 wurde das Geld, 140.000 Schilling, dem Konto 23020001 bei der Gewerbe- und Handelsbank Klagenfurt gutgeschrieben - einem Klubkonto der Klagenfurter FPÖ-Gemeinderäte. Die Zinsen - 9450 Schilling - wurden mit überwiesen.

Jetzt greift die Bundespartei die Angelegenheit auf: Das Geld sei für die Kärntner FPÖ und nicht für den Rathausklub bestimmt gewesen. Candussi möge Aufklärung geben - widrigenfalls die Gerichte sich mit dieser Sache zu befassen hätten.

Candussi zu profil: "Ich habe das Geld unaufgefordert an den Rathausklub überwiesen - mehr gibt es dazu nicht zu sagen."

Ob er, Candussi, bereit wäre, das Haider-Angebot über die 500.000 Schilling zwecks Abgeltung des Gemeinderatsmandates zu bezeugen:

"Kein Kommentar."

In der Nummer 8 des "profils" vom 17.Februar 1992, deren Titelblatt ein Bild des Klägers samt einen Hinweis auf den "Fall Haider-Candussi" und - unter der Überschrift "Wennst das net nimmst ..." auf "Die geheimen Gesprächsprotokolle" enthielt, brachte der Zweitbeklagte in der Titelgeschichte unter der Überschrift " ' ... daß mein Tod beschlossene Sache ist' - Wie Walter Candussi zu Fall gebracht wurde: profil zitiert aus den geheimen Protokollen über die Gespräche mit Jörg Haider und Gernot Rumpold" nachstehende Darstellung:

Es war eine politische Hinrichtung. Weder gab es eine ordentliche Voruntersuchung noch ein faires Gerichtsverfahren. Das Urteil stand von Anfang an fest.

Ein Scherge versuchte mit vielerlei Tricks, den Delinquenten zum freiwilligen Gang zur Richtstätte zu bewegen. Vergebens.

Dann sprach der Allmächtige - oberster Ankläger und oberster Richter in der Person - sein Verdikt.

Kurz danach - das Ende.

Das, und nur das, sind die Hintergründe des Falles "Candussi-Haider":

Ein demokratisch gewählter Mandatar wurde politisch liquidiert. Oder, um es vornehmer zu formulieren: Er wurde mit undemokratischen Mitteln aus allen politischen Ämtern entfernt.

Eingesetzt wurden die Mittel der Macht, der Einschüchterung und der psychologischen Kriegsführung. Gelockt wurde mit Cash, gedroht wurde mit Crash.

Der Fall weist alle Facetten einer politischen Tragödie auf: Angst, Verzweiflung, Aufbegehren hie; Drohungen, Zynismus, Machtdemonstration da.

Die politische Hinrichtung des Klagenfurter FPÖ-Mandatars Walter A.Candussi erzeugt Betroffenheit, zumal an ihr die brutalen Mechanismen der Politik aufgezeigt und demonstriert werden können.

Politisch ist Candussi seit dem 25.März 1991 tot. Der "ZiB 1"-Bericht über sein Zusammentreffen mit Jörg Haider am vergangenen Mittwoch zeigte: Auch der Privatmann Candussi, der in der Kärntner Metropole ein Handelsgeschäft für umwelttechnische Meßgeräte betreibt, ist schwer angeschlagen. An fast allen Trafiken Kärntens prangte an diesem Mittwoch der knallrote "Kurier"-Poster: "FPÖ-Kärnten: Candussi droht Millionenklage."

Das wirkt - zumal der mit dieser Klage bedrohte die ersten drei Tage der Woche im Ausland weilte und dann im wesentlichen nur erklärte, nichts erklären zu wollen. Candussis einziger Sager - mit einem lächelnden Haider an seiner Seite - war: "Das Wort 'Schweigegeld' ist nie gefallen."

Das Wort "Schweigegeld" ist tatsächlich nie gefallen.

Schweigegeld war es dennoch, das dem Klagenfurter Stadtpolitiker Candussi angeboten wurde.

Der mit "Millionenklagen" wild um sich werfende FPÖ-Chef hat ebenso wie sein mit Verbalinjurien herumschlagender Generalsekretär Walter Meischberger die Beweisführung geradezu provoziert.

Die Dokumentation des Falles beginnt am 10.März 1991 - dem Tag der Klagenfurter Gemeinderatswahlen.

Der Klagenfurter FPÖ-Stadtparteiobmann Walter Candussi war damals Spitzenkandidat. Die FPÖ legte kräftig zu: sechs Gemeinderatsmandate (auf zehn) und ein zusätzlicher (zweiter) Sitz im Stadtsenat. Die Hoffnung der Blauen, aus eigener Kraft den Bürgermeister zu stellen, erfüllte sich nicht: Die SPÖ blieb die relativ stärkste Partei, die Schwarzen und Blauen einigten sich darauf, den ÖVP-Mann Leopold Guggenberger wieder zum Bürgermeister zu machen.

Persönlicher Malus für Candussi: Während die Klagenfurter FPÖ auf 21 Prozent kam, schaffte der FPÖ-Listenführer bei der neugeschaffenen Wahldisziplin Bürgermeister-Direktwahl lediglich knapp neun Prozent der Stimmen.

Am 11.März, das war der Tag nach der Wahl, fand die erste Sitzung des neuen FPÖ-Rathausklubs statt. Candussi wurde gelobt (weil er Mandate zulegen konnte) und getadelt (weil er nicht in die Stichwahl kam) - aber von seiner Fraktion einstimmig zum Klubobmann bestellt; einstimmig in den Stadtsenat (als Vizebürgermeister und amtsführender Stadtrat) entsandt; und außerdem wurde ihm - wieder einstimmig - "das Vertrauen ausgesprochen".

In diesen Tagen fanden also zwei wesentliche demokratische Vorgänge statt: Die Bürger von Klagenfurt wählten Candussi in den Gemeinderat, und der Klub der FPÖ-Gemeinderäte im Rathaus erkor Candussi zum Klubobmann. Außerdem entsandten sie ihn ins sogenannte "Verhandlungsteam", also in jenes politische Gremium, das auf höchster kommunaler Ebene die Kompetenzverteilung des Stadtsenates verhandeln sollte.

Fünf Tage danach fand eine Sitzung der FPÖ-Bezirksleitung Klagenfurt statt, an der auch Jörg Haiders Vertrauter, der heutige FPÖ-Bundesgeschäftsführer Gernot Rumpold, teinahm.

Diese von Haider ferngesteuerte und von Rumpold angeheizte Sitzung artete zum Fanal gegen Candussi aus: Man warf ihm seine Erfolglosigkeit vor. Vor allem aber: Candussi wurde massiv beschuldigt, einen "Geheimakt" gegen Haider angelegt zu haben. Dies stelle den Tatbestand des "parteischädlichen Verhaltens" dar.

Candussi dementierte verzweifelt: Ein solches Geheimdossier gebe es nicht, er habe bloß Zeitungsausschnitte gesammelt, laut deren sich der Haider-Freund und (damalige) FPÖ-Landtagsabgeordnete Reinhart Gaugg öffentlich negativ über Candussi geäußert hatte.

Mehr gebe es nicht, beschwor Candussi die Sitzungsteilnehmer. Man möge doch Beweise vorlegen.

Es gab diese Beweise nicht - die Sitzung der Bezirksleitung endete ohne Beschluß. Parteiintern wurde aber weiter Stimmung gegen Candussi gemacht.

Kurz darauf kam es zu einem Gespräch im Büro des damaligen Landeshauptmannes Jörg Haider, an dem - neben Rumpold, Haider und Candussi - auch der Anwalt und Candussi-Freund Walter Moser teilnahm.

Bei diesem Gespräch wurde Candussi der Rücktritt aus allen Funktionen nahegelegt. Er genieße nicht mehr das Vertrauen des Parteiobmannes Haider.

Candussi forderte die Einschaltung des Klubs der FPÖ-Gemeinderäte:

Sie hätten ihn erst vor wenigen Tagen zum Klubobmann gewählt, also sollten sie ihn - wie es die demokratischen Gepflogenheiten erfordern - auch wieder abwählen.

Haider und Rumpold schäumten. Anwalt Moser verließ die Runde. In einem Sechsaugengespräch verhandelten die drei Politiker weiter.

Während dieses Gesprächs machte Haider dann jenes Angebot, das inzwischen Diskussionsthema der österreichischen Innenpolitik ist:

Haider bot Candussi einen Betrag von 500.000 Schilling dafür an, daß dieser sich aus allen politischen Funktionen zurückziehe. Das Geld sollte über das Freiheitliche Bildungswerk, die vom Staat mit 23 Millionen im Jahr subventionierte Parteiakademie, ausbezahlt werden.

Candussi erhob eine andere Forderung: Er beharrte auf einem Parteischiedsgericht und auf einer Abwahl durch die FPÖ-Rathausfraktion. Haider und Rumpold lehnten diesen Weg ab. Er möge es sich noch einmal überlegen, wurde Candusdsi beschieden.

In den ersten Tagen der vergangenen Woche dementierten Jörg Haider und FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger die profil-Darstellung dieses Gesprächs (profil 7/92) wütend, am Mittwoch gab Haider in einer Pressekonferenz in Wien grantig ein paar Andeutungen zu Protokoll. "Starthilfe" sei es gewesen, über die geredet wurde.

Haider wörtlich: "Wenn ich also heute einem Kollegen, der aus der Politik ausscheidet, sage: 'Du, paß auf, deine persönliche Situation werden wir also sicherlich nicht ignorieren', dann kann das ja nicht dazu führen, daß man sagt, der bietet ihm Schweigegeld an."

Außerdem deutete Haider an, man habe für Candussi eine Beschäftigung im Freiheitlichen Bildungswerk im Auge gehabt. Im übrigen sei man 1991 "in Frieden" auseinandergegangen. Candussi habe damals "freiwillig" auf alle politischen Funktionen verzichtet. Und düster:

Man möge doch Candussi fragen, ob dieser nicht Forderungen erhoben habe.

Damit insinuierte Haider, Candussi selber habe Geld verlangt.

Candussi - in seinem einzigen Statement, das er profil gegenüber abzugeben bereit war: "Das stimmt nicht. Ich habe niemals auch nur einen einzigen Groschen verlangt. Mehr sage ich dazu nicht."

Candussi hatte aber tatsächlich eine Forderung erhoben: Er wollte - wohl in der Hoffnung, daß ihn "seine" Rathausfunktion nicht im Stich lassen werde - den Klub der Gemeinderäte abstimmen lassen.

Das aber verweigerte ihm Haider verärgert - wohl auch mit dem Wissen, daß sich der Klub möglicherweise weigern könnte. Candussi, dem erst kurz zuvor vom selben Gremium das Vertrauen ausgesprochen worden war, dieses wieder zu entziehen.

Bereits am 24.März 1991 wurden - von wem, ist nicht nachweisbar - die Kärtner Lokalredaktionen von "Kurier", "Kronen Zeitung", "Die Presse" und "Kleine Zeitung" vom politischen Ende des Klagenfurter Vizebürgermeisters Walter A.Candussi "vor"-informiert.

Am 25.März 1991, um 9.30 Uhr, gab es eine entscheidende Aussprache zwischen Candussi und Gernot Rumpold, Haiders "Mann fürs Grobe".

Dieses Gespräch beweist, daß Jörg Haider in den vergangenen Tagen gleich mehrmals die Unwahrheit gesprochen hat: daß nämlich Candussi nicht "in Frieden" (Haider), sondern nur durch massiven Druck aus dem Amt gehebelt wurde; und daß Candussi nicht "freiwillig", sondern gezwungenermaßen zurücktrat.

Mehr noch: Rumpold, dem feiner Ton in der Formulierung wahrhaft nicht nachgesagt werden kann, verweigerte Candussi sogar das Recht auf das Votum "der Fraktion". Auch von 500.000 Schlling ist die Rede. Rumpold versuchte aber während des Gesprächs geschickt, diese Summe als Candussi-Forderung hinzustellen - was von Candussi sofort dementiert wurde.

Daß Candussi das Geld angeboten wurde, bestätigt schließlich Haider selbst in einem zweiten Gespräch.

Erster Teil der politischen Hinrichtung - 25.März 1991: Gespräch zwischen Candussi und Rumpold:

Candussi: Servas, Servas, Gernot. Ich war vorher nicht herinnen, ich konnte mit dir net reden. Was hat der Jörg jetzt gesagt?

Rumpold: Du sollst morgen oder übermogen medial bekanntgeben den Rückzug aus allen Linien, auch aus dem Verhandlungteam.

(Anm.d.Red.: Das ist der Beweis, daß es keinen "freiwilligen" Candussi-Rückzug aus der Politik gab - er wurde unter Druck gesetzt).

Candussi: Ja?

Rumpold: Ja! Wenn des net da is, gibt's Crash, sagt er.

Candussi: Was heißt Crash?

Rumpold: Na, daß er dich aus allen Funktionen enthebt ...!

Candussi: Ja? Er stellt mich vors Parteigericht? Wofür bitte?

Rumpold: Das, für das, was ma in der Leitung diskutiert ham!

Candussi: In der Bezirksleitung?

Rumpold: Ja.

Candussi: Die Beleidigung des Herrn Bundesparteiobmanns, die durch nichts bestätigt ist?

Rumpold: Ja!

Candussi: Also, nach diesem Schauprozeß, den ihr aufgeführt habt, wollts ihr mi also nochdand auch fertigmachen? Nett.

Rumpold: Deine Forderung gestern war etwas übertrieben!

(Anm. d. Red.: Unter "Forderung" ist gemeint, daß Candussi auf ein Votum der Fraktion beharrte. Haider und Rumpold dagegen verlangten eine "freiwillige" Demission.)

Candussi: Ich habe überhaupt keine Forderung gestellt, lieber Gernot. Ich habe keine Forderung gestellt.

Rumpold: Doch. Das brauchen wir net diskutieren, Walter.

Candussi: Schau, Gernot. Ich bin der Auffassung, daß ich, wenn ich mich freiwillig herausziehe aus diesen Funktionen, ja, daß ich dann ein Schuldeingeständnis abgebe, das ich nicht abgeben kann, weil ich mir einer Schuld nicht bewußt bin.

Rumpold: Das siag ich anders. Dann machen ma die andere Lösung. Okay?

(Anm. d. Red.: Die "andere Lösung" - das ist der Hinauswurf.)

Candussi: Ihr wollts mi fertigmachen, also machts mi fertig! Aber ich mache es nicht so, daß am Ende in der Öffentlichkeit übrigbleibt, der Candussi hat irgendwas verbrochen, ja, und muß als solcher ... Gernot, und da sage ich dir noch was. Auf dein Angebot der 500.000 Schilling - ich verzichte auf alle Angebote. Ich verzichte auf alle weiteren Angebote. Ich brauche gar nichts mehr. Ich werde mich ...

Rumpold:Was für ein weiteres Angebot? Das war ja deine Forderung und kein Angebot, oder?

Candussi: Na, kumm! Kumm! Kumm!

Rumpold: Das waren deine Forderungen und kein Angebot!

Candussi: Na Gernot, so net, so wirst da ja ...

Rumpold: Vielleicht wüllst 600.000 ham?

Candussi: Is in Ordnung, Gernot! Das paßt wirklich genau zu dem hinein! Ihr wollts mi fertigmachen, so, ich glaub', ihr sollts mi halt fertigmachen!

Rumpold: Okay!

Candussi: Einverstanden?

Rumpold (lacht herzhaft): Ja. Wir werden einfach das tun, was zu tun ist. Wenn du den Bundesparteiobmann unqualifiziert angeschüttet hast in der Öffentlichkeit ...

Candussi: Ich hab das nicht gemacht, das wird sich leicht nachweisen lassen, also bitte ..

Rumpold: Ja?

Candussi: Ich wollte mit euch eine vernünftige Regelung treffen. Ich weiß, daß ihr mich politisch kaputtgemacht habts!

Rumpold: Wer hat dich politisch kaputtgemacht? (Lachen)

Candussi: Na geh, bitte, Gernot! Gernot! Gernot!

Rumpold: Na, is in Ordnung. Ich werd' es ihm so mitteilen, daß du nicht bereit bist, von dir aus etwas zu tun! Dann wird er tätig werden!

(Anm. d. Red.: also Zwangsrücktritt.)

Candussi: Ich bin bereit, mich heute am Abend abwählen zu lassen. Ja. Schau, Gernot, ihr könnts ja net einfach drüberhüpfen über sämtliche statutaren Vorgänge!

Rumpold: Geh, beruf di net aufs Statut, lieber Walter.

Candussi:Ich werfe mich schon aufs Statut. Ich habe das immer gemacht und kann das auch sicherlich ...

Rumpold: Ja, is in Ordnung! Geh zum Parteigericht. Is ja egal!

Candussi: Ja ...

Rumpold: Geh zum Parteigericht, ist ja egal!

Candussi: Ich habe ja keinen Anlaß für ein Parteigericht!

Rumpold: Is schon in Ordnung!

Candussi: Ich habe ja keine Angst vor einem Parteigericht!

Rumpold: Is schon in Ordnung!

Candussi: Ich habe keine Angst vor einem Parteigericht! Ich glaube, daß heute der Klub die Entscheidung treffen soll, mich nicht zu entsenden!

Rumpold: Das sind jetzt alte Partieen! Du wirst dich entweder selbst aus allen Linien zurückziehen, oder der Parteiobmann muß agieren! Das habe ich dir gerade gesagt!

Candussi: Das heißt, es ist, gelinde gesagt, eine ganz nette Erpressung! Wenn ich mich nicht zurückziehe, wie du gesagt hast, machts ihr mich in der Öffentlichkeit fertig!

Rumpold: Du, red net von Erpressung! Red net von Erpressung! Red nix von Erpressung!

Candussi: Gernot, bitte, das Sprachinstrumentarium, das du verwendest, kannst du bei mir nit verwenden! Ich habe wirklich genug! Ich habe erkannt, daß mein Tod beschlossene Sache ist! Das habts ihr sehr geschickt gemacht! Einverstanden: Ich anerkenne das auch, wenn jemand sein Handwerk gut macht. Aber, Gernot: Heute z'Mittag will der "Kurier" mich anrufen. Ja. Ich habe bisher wirklich in keiner Richtung hin irgendwas verlauten lassen. Gestern spricht mich darauf an "Die Presse". Gestern weiß es die "Kleine Zeitung", daß mein Tod sozusagen bevorsteht oder beschlossen ist. Woran haltets ihr euch überhaupt, bitte?

Rumpold: Waß i net!

Candussi: Na, de machen des alle von selber? Das machen die alle von selber?

Rumpold: Mach, was du glaubst!

Candussi: Ja!

Rumpold: Es liegt jetzt in deine Händ', wie die ganze Sache sich

entwickelt. Okay!

Candussi: Okay!

Rumpold: Okay!

Candussi: Ja!

Rumpold: Tschau, baba!

Candussi: Servas!

Unmittelbar nach diesem Gespräch meldete sich Jörg Haider bei Candussi. Der Hinrichtung zweiter und endgültiger Teil - 25.März 1991, 10.30 Uhr.

Candussi: Hallo!

Haider: Hallo!

Candussi: Hallo!

Haider: Ja, Walter?

Candussi: Ja!

Haider: Du, Walter, was is los jetzt? Wie verhältst di jetzt?

Candussi: Wer spricht denn?

Haider: Ja, hier Haider, der Jörg!

Candussi: Ja, Jörg, Servas!

Haider: Servas!

Candussi: Servas, Jörg! Ich hab' die net erkannt! Entschuldige!

Haider: Ja!

Candussi: Du, Jörg, ich hab dem Rumpi g'sagt, ich möchte heute in

die Fraktion gehen, die Fraktion soll mich abwählen! Ja. Es is für mich der Weg ohnedies vorbei! Sie sollen eine ordentliche Entscheidung treffen! Ich werde weder mit irgend jemandem einen Kontakt aufnehmen noch sonstwas! Sondern ich gehe in die Klubsitzung, und die sollen mich abwählen! Damit ist die Sache erledigt, und ich scheide dann eben aus! Du hast verlangt, hat mir der Gernot g'sagt, auch aus dem Verhandlungsteam sofort auszuscheiden, was mich sehr ordentlich gewundert hat, Jörg! Gestern hat das noch ganz anders ausgeschaut!

Haider: Ja, weil ich vorher mit dir g'redt habe. Und du redst dann noch mit dem Gernot, so als ob du von uns noch was fordern wolltest!

Candussi: Na, Jörg, bitte, na, Jörg, bitte!

Haider: Du, mit dir ham ma dauernd nur Schwierigkeiten!

Candussi: Na Jörg, bitte! Mit mir habt ihr gar keine Schwierigkeiten!

Überhaupt nix! Ich habe vorhin ... Wie wenn es zufällig wäre, is der

Gaugg bei mir gesessen und hat mich gefragt, wie ich das sehe. Ich sagte: Du, ich sehe mich am Ende eines Weges. Es ist alles in Ordnung. Ich habe gesehen, daß meine politischen Funktionen und die Laufbahn beendet ist. Ich habe immerhin zehn Jahre lang für die Partei viel getan und gehe nicht als Schwein, der meint, er wird jetzt mit der Partei Krieg führen. Den er erstens net g'winnen kann, sondern zweitens nur Scherben verursacht. Ich habe ihm aber auch deutlich gesagt, Jörg, ich werde nicht ein Schuldeinbekenntnis abgeben, ja - für eine Schuld, deren ich mir nicht bewußt bin!

Haider: Du verstehst net deine Situation!

Candussi: Ich bin von der Fraktion gewählt worden, und nach der Abwahl werde ich erklären, daß ich nicht in den Stadtsenat einziehe, und das hat es damit. Und was mich am meisten empört, Jörg, ist die Tatsache, daß man mir gestern bereits gesagt hat, daß das eh schon bekannt ist. Das erfinde ich nicht, das sauge ich mir nicht aus dem Finger! Dann bin ich gefragt worden, neben anderen Leuten, und da war mir innerlich eh klar, aha, jetzt ist es aus! Weil das ist eigentlich entgegen alle Absprachen! Vorbei! Okay! Daher habe ich mich entschlossen, ich gehe vor die Fraktion! Ich werde mich für die Mitarbeit bedanken! Ich werde dort eine Erklärung abgeben und werde die Fraktion ersuchen, ihre Entscheidung zu korrigeren! Abstimmen - und dann ziehe ich mich zurück! Also, ich habe eigentlich, wirklich

... Ich halte das für den richtigen und korrekten Weg! Du brauchst

dir keine Sorgen machn ... Ich stehe zu all den Dingen, die ich immer

gesagt habe! Ich werde keinen Krieg auf dem Rücken der Partei führen, für die ich immerhin zehn Jahre lang gearbeitet habe und für die ich sechs oder acht Jahre lang Parteiobmann gewesen bin! Ich bin nicht erfolglos gewesen! Ich habe einfach nicht vor, Jörg, jetzt herauszugehen und zu sagen: Ich gehe in die Wrtschaft, und daher ziehe ich mich aus allen politischen Funktionen zurück! Und irgend jemand wird dann schreiben: Is eh klar, blödes Gewäsch! Weil sonst hätt' ihn der Haider außeg'haut! Daher halte ich das wirklich nach langem Nachdenken - und das war eine lange Nacht für mich - für den richtigen Weg zu sagen: Schluß, ich habe lange Zeit die Fraktion geführt, die Fraktion hat mich gewählt, und die Fraktion soll mich ablösen! Ich sage dir noch einmal: Ich werde mit keinem Mitglied der Fraktion reden! Weil für die ist es eh ganz klar, daß sie gegen dich keinen Krieg führen werden, wenn sie sich für mich aussprechen! das verstehe ich auch, weil ich jeden einzelnen nicht nur ganz gut kenne, sondern die meisten auch sehr gut mag. Ich werde nicht zusätzliche Opfer machen, aus reiner Eitelekeit!

Haider: Du zwingst mich, eine Entscheidung gegen dich zu treffen, nur in der Hoffnung, daß es doch eine Entscheidung für dich wird!

Candussi: Nein, nein, nein! Schau, Jörg, ich werde nicht ...

Haider: Schau, am besten wär's, du sagst: Ich stelle den Posten zur Verfügung! Da ersparst du deiner Fraktion was, du sparst mir auch was

...

Candussi: Jörg, wäre es net gestern in den Medien schon bekannt gewesen, beim Herrn Kofler ...

Haider: Geh, der Kofler! Erfind net immer wieder eine Ausrede!

(Anm. d. Red.: Kofler ist ein Kärntner Journalist).

Candussi: Ich erfind gar nix!

Haider: Reg di net auf!

Candussi: Du, Jörg, ich bin ganz ruhig!

Haider: Geh, spiel di net!

Candussi: Ich mache kein Spiel!

Haider: Aber wennst net willst - ich habe also versucht, dir eine Hilfestellung zu geben! ...

(Anm. d. Red.: Ein erstaunliches Faktum, das Haider in der Öffentlichkeit immer bestritten hatte - zumal bekannt ist, daß Candussi als Mitglied der Klagenfurter Stadtregierung ein volles Jahr lang monatlich 120.000 Schilling als Abfertigung erhält. Das Ende dieser Zahlungen erfolgt im März 1992. Die "Hilfestellung" wurde also tatsächlich für Candussis Schweigen - Schweigen vor dem Rathausklub und Schweigen vor der Öffentlichkeit - gewährt. Candussi hat sie abgelehnt.)

... Aber wennst das net nimmst, dann mache das, wiast wüllst! Ich

schau' mir das jetzt an, warte aber net ab und werde meine Entscheidungen treffen!

Candussi: Jörg, ist überhaupt ...

Haider: Also, mach das so!

Candussi: Also die Fraktion ...

Haider: Ja, versuche halt noch einmal, einen Wirbel zu machen, wennst glaubst, also du kannst der Fraktion jetzt auferlegen, dich abzuwählen! Also, das kannst duch jetzt einfacher haben! Indem ich hingehe und sage: Freunde, ich stehe nicht mehr zur Verfügung. Aus!

Candussi: Ja, und umgekehrt stehe ich dann als derjenige da, der ein Schuldeinbekenntnis für etwas abgibt, Jörg, was ein Parteigericht ...

Haider: Das wäre das erste Mal, daß sich einer zurückzieht und sagt, ich fühle mich schuldig!

Candussi: Na, Jörg! Das glaube ich nicht, daß du recht hast! Du weißst auch, daß, wenn du mein Freund wärst, du mir das nicht empfehlen würdest!

Haider: Na selbstverständlich!

Candussi: Na!

Haider: Selbstverständlich!

Candussi: Nein!

Haider: Also guat, mach, wiast moanst!

Candussi: Du kannst unbesorgt sein, Jörg, von meiner Seite wird nichts Unanständiges kommen ...

Haider: Geh!

Candussi: Sei unbesorgt!

Haider: Du willst deine Leut' unter Druck setzen!

Candussi: Nein, gar nicht! Ich setze sie nicht unter Druck! Ich rede mit keinem! Die sind ja Manns genug! Sei mir nicht böse, wenn sie im Wahlkampf gegen mich Wahlkampf führen können, dann werden sie Manns genug sein, eine Entscheidung zu treffen! Ich bin ja keinem persönlich böse! Des is das Ende eines politischen Weges. Aus. Basta! Jörg, ich bleibe ruhig und ohne Haß.

Haider: Wean ma segn. Gut!

Candussi: Gut.

Haider: Servas!

In den Nachmittagsstunden desselben Tages wurde bekanntgegeben, daß Walter A.Candussi aus allen seinen politischen Funktionen ausgeschieden ist.

Vorvergangenes Wochenende ließ Haider dem ehemaligen Parteifreund die Drohung zukommen, er möge nur ja vorsichtig sein. Danach drohte er ihm eine Millionenklage an.

Am Freitag vergangener Woche, als er seine Felle davonschwimmen sah, versuchte Haider in einem Gespräch mit dem "Standard" die Sache so darzustellen, als sei sein Adlatus Rumpold allein verantwortlich für das großzügige Finanzangebot an Candussi. Haider: profil hätte "sagen müssen, ein Mittelsmann des Haider hat Schweigegeld geboten, aber nicht ich".

Ein äußerst großzügiger Umgang mit den Fakten: Haider hatte bis zuletzt das Geldoffert als Rettungsanker für Candussi hochgehalten:

"Ich habe versucht, dir eine Hilfestellung zu geben, aber wennst das net nimmst ...".

Auch dieser Artikel stammt vom Zweitbeklagten und ist von ihm gezeichnet.

Im Zuge eines vom ORF in FS 2 am 11.2.1992 ab 22.00 Uhr gesendeten Gespräches am "Runden Tisch" zwischen Elmar Oberhauser als Moderator, dem Zweitbeklagten und dem Parteisekretär der FPÖ, Meischberger, sagte der Zweitbeklagte ua:

"Also, ich wiederhole den erhobenen Vorwurf bewußt, daß wir es hier festhalten können, damit Sie es auch ganz genau verstehen. Ich sage, dem Herrn Candussi wurden 500.000 Schilling angeboten. Punkt eins. Das ist die Behauptung. Zum Zurücklegen seines Mandats. ...

Zweitens: Dieses wird selbstverständlich vom 'profil' auf Punkt und Beistrich nachgewiesen.

Schlicht und einfach das Faktum 500.000 Schilling-Angebot. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Auch noch erwähnt, der Herr Candussi hat das Geld nicht abgenommen." ...

Mit der Behauptung, daß ihn die Beklagten durch unwahre Vorwürfe in seiner Ehre und seinem wirtschaftlichen Ruf verletzt hätten, zumal der "Schweigegeldvorwurf" nahezu lückenlos von den Tageszeitungen übernommen worden sei, begehrt der Kläger zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches, den Beklagten mit einstweiliger Verfügung die Äußerung, der Kläger habe, um seinen Kritiker Walter Candussi loszuwerden, diesem S 500.000 Schweigegeld angeboten, oder gleichsinnige Äußerungen zu verbieten.

Das Erstgericht erließ - wie schon im ersten Rechtsgang, so auch im zweiten Rechtsgang - die einstweilige Verfügung ohne vorherige Anhörung der Beklagten. Zusätzlich zu dem eingangs wiedergegebenen Sachverhalt nahm es noch als bescheinigt an:

Der Kläger bot Walter Candussi weder S 500.000 noch irgendeinen anderen Geldbetrag als Schweigegeld an, damit Walter Candussi ein den Kläger angeblich oder wirklich belastendes Wissen unterdrücke oder die Bekanntgabe oder die Weitergabe solcher oder ähnlicher Kenntnisse oder Kritik am Kläger unterlasse.

In der Ausgabe des "profils" vom 18.3.1991, Nr. 12, hatte es auf Seite 32 geheißen:

".... Candussi, heißt es, habe schon wiederholt erklärt, es könnte ihm nichts passieren, weil er einen Akt über Haider besitze.

Die SP-eigene 'Kärntner Tageszeitung' spekulierte vergangene Woche bereits über den möglichen Inhalt des Panzerschranks, den der freiheitliche Vizebürgermeister in seinem Büro hat. Vom 'profil' darauf angesprochen, klappt Candussi ein modernes Gemälde zur Seite und gibt den Blick auf einen Tresor frei, zeigt aber keine Neigung, ihn zu öffnen ...".

Dieser Artikel war der Auslöser dafür, daß der Kläger wollte, daß Walter Candussi aus seinen Parteifunktionen ausscheide. Erst nach diesem Artikel wurde ein Gespräch geführt, an dem der Kläger und Walter Candussi teilnahmen und bei welchem es um das Ausscheiden Walter Candussis aus seinen Parteifunktionen ging.

Der Kläger richtete am 25.3.1991 an Walter Candussi folgendes Schreiben:

"Sehr geehrter Herr Stadtparteiobmann!

Als Landesparteiobmann von Kärnten enthebe ich Dich - gemäß § 15 Abs. 2 der Statuten der Freiheitlichen Partei Österreichs - mit sofortiger Wirkung aller Parteifunktionen.

Ich werde diese von mir verfügte Maßnahme im Bundesparteivorstand am 6. April 1991 mündlich begründen."

Im Statut der FPÖ ist vorgesehen, daß der Parteiobmann bei Gefahr im Verzug Funktionäre ihrer Parteiämter entheben kann.

Im Zuge des erwähnten Gespräches hatte Walter Candussi mitgeteilt, er würde, sollte er die Vizebürgermeisterposition von Klagenfurt nicht wieder bekleiden können, wirtschaftlich und existentiell in den Ruin sausen. Damals wurde ihm zum ersten Mal mündlich mitgeteilt, daß er als Funktionär nicht mehr tragbar sei.

Es war Walter Candussi, der von S 500.000 sprach; er sagte in diesem Zusammenhang, er würde, wenn er auch sein Gemeinderatsmandat zurücklege, hochgerechnet auf die sechsjährige Gemeinderatsperiode, durch den Rücktritt kurz nach der Wahl S 500.000 verlieren. Es wurde aber nie darüber gesprochen, daß Walter Candussi dafür entschädigt würde. Sehr wohl wurde aber darüber geredet, daß ihm bei seinem beruflichen Wiedereinstieg - er beabsichtigte, als Betriebsberater tätig zu sein - dadurch Hilfestellung geboten werden könnte, daß er für das Freiheitliche Bildungswerk Trainertätigkeit ausüben könnte. Eine Einigung darüber kam nicht zustande, weil Walter Candussi hiefür pro Tag rund S 30.000 verlangte, das Freiheitliche Bildungswerk aber im Rahmen seiner üblichen Honorare nicht mehr als zwischen S 2.000 und S 10.000 je Tag zu zahlen bereit war.

Rechtlich meinte der Erstrichter: Ob eine Tatsachenbehauptung unwahr ist, dürfe nicht im Sinn einer rein objektiven Unrichtigkeit verstanden werden; vielmehr komme es immer darauf an, wie die betreffende, im Kern objektiv vielleicht richtige Äußerung vom Verkehr aufgefaßt wird, insbesondere wie sie die Mitteilungsempfänger verstehen. Die Behauptung, jemand habe "Schweigegeld" angeboten, bedeute, daß jemand so Gravierendes zu verschweigen habe, daß er bereit sei, eine Menge Geld dafür zu zahlen, daß nichts publik werde. Gerade die Ungewißheit darüber, was da zu verschweigen sei, öffne allen möglichen Unterstellungen Tür und Tor; solche Spekulationen seien aber geeignet, den politischen Ruf des Betroffenen herabzusetzen. Die unwahre Behauptung, der Kläger habe Walter Candussi Schweigegeld angeboten, sei daher grundsätzlich geeignet, dahin verstanden zu werden, daß der Kläger die demokratischen Regeln einer fairen Auseinandersetzung verletzt habe; dabei müsse insbesondere auch der Horizont der Leser in Betracht gezogen werden. Die beanstandeten Artikel seien ihrer Tendenz nach Angriffe auf den Kläger als politischen Gegner. Je mehr ein Leser von seiner politischen Grundhaltung her im Kläger einen politischen Gegner sieht, umso eher werde er geneigt sein, den Artikeln zu glauben und dem Kläger einen Verstoß gegen die demokratischen Regeln einer fairen Auseinandersetzung zuzurechnen. Es liege daher ein Verstoß gegen § 1330 Abs 2 ABGB vor, wobei die Beklagten zumindest leicht fahrlässig gehandelt hätten. Auch die Wiederholungsgefahr sei zu bejahen. Im Falle kreditschädigender Tatsachenbehauptungen sei eine Gefahrenbescheinigung entbehrlich.

Das Rekursgericht wies den Sicherungsantrag ab und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Soweit im Bescheinigungsverfahren etwas nicht als unrichtig feststehe, sei von dem festgestellten Inhalt der Artikel im Zusammenhang mit den zusätzlichen Feststellungen auszugehen. Danach sei die im "profil" vom 18.3.1991 enthaltene Behauptung, Candussi habe wiederholt erklärt, ihm könne nichts passieren, weil er einen Akt über den Kläger besitze, Anlaß für den Kläger gewesen, von Walter Candussi die Zurücklegung seiner Parteifunktionen und seines Gemeinderatsmandates zu verlangen. Ohne den Wahrheitsgehalt der Rechtsfertigung Candussis auch nur oberflächlich zu prüfen, sei sein Verhalten als parteischädigend gewertet und ihm bedeutet worden, er genieße nicht mehr das Vertrauen des Klägers. Die Forderungen Candussis nach Einschaltung des Clubs der FPÖ-Gemeinderäte sowie eines Parteischiedsgerichtes habe der Kläger abgelehnt und Candussi nur die Wahl eingeräumt, entweder selbst seinen Rücktritt zu erklären oder aber von ihm enthoben zu werden. Anläßlich des Gespräches über den Verzicht auf das Gemeinderatsmandat habe Candussi allein den damit verbundenen finanziellen Verlust mit S 500.000 beziffert, worauf ihm Hilfestellung bei seinem beruflichen Wiedereinstieg in der Form geboten worden sei, daß ihn das Freiheitliche Bildungswerk als Trainer zu einem Tageshonorar zwischen S 2.000 und S 10.000 beschäftige; Candussi habe das abgelehnt und sei hierauf seiner Funktionen enthoben worden.

Eines der entscheidendsten Kriterien für eine funktionierende Demokratie sei die Möglichkeit, an staatlichen Maßnahmen sowie an öffentlichen Tätigkeiten oder in der Öffentlichkeit in Erscheinung tretenden politischen Agitationen Kritik zu üben. Was noch zulässige Kritik ist, müsse auf Grund der konkreten Fakten des Einzelfalles beurteilt werden, wobei in Grenzfällen eine Interessenabwägung vorzunehmen sei. Daß die Öffentlichkeit die Einzelheiten der Umstände des Ausscheidens Candussis nicht erfahre, sei das erklärte Ziel des Klägers bei der von ihm gewählten Vorgangsweise gewesen. Folge man den unbestrittenen Passagen der Artikel über die großteils auch für Candussi in ihrem Gesamtausmaß nicht überblickbaren, gegen ihn gerichteten Agitationen sowie die ihm gegenüber bei den Telefongesprächen in Erscheinung tretende Wortwahl, so entferne sich diese deutlich von einer zwar harten, aber fair geführten Auseinandersetzung. In diesem Zusammenhang müsse sich aber der Kläger als Parteiobmann jene Agitationen zurechnen lassen, die in seiner nächsten Umgebung an den Tag gelegt wurden und die er - nicht zuletzt auf Grund seines auch sonst bewiesenen durchschlagskräftigen Führungsstils - leicht hätte abstellen können. Was der Kläger gegenüber den in Zeitungsartikeln aufgestellten Behauptungen für sich in Anspruch nehme - nämlich den Beweis der Unwahrheit antreten dürfen -, gestehe er einem gerade wiedergewählten und von der Bezirksparteileitung einstimmig in seinen Funktionen bestätigten Gemeinderatsmandatar seiner Fraktion nicht zu. Möge dieser Stil der politischen Agitation auch als durchschlagskräftiger Führungsstil gewertet werden, so bestehe doch ein eminentes Interesse der Öffentlichkeit, solche Vorgänge in kritischer Weise aufzuklären und damit auch die Hintergründe des Agitationsstils auszuleuchten. Ob die Candussi als Hilfestellung angebotene Beschäftigung beim Freiheitlichen Bildungswerk zu den dort üblichen Tagesgagen sich der von Candussi genannten Summe von S 500.000 nähern sollte, sei nicht festgestellt; das Schwergewicht des Vorwurfes liege auch nicht in der Summe von S 500.000. Daß die Hilfestellung an den freiwilligen Verzicht Candussis geknüpft war und im Hinblick auf die von Candussi zu erwartende Abfertigung als Mitglied der Klagenfurter Stadtregierung von monatlich S 120.000 für ein volles Jahr nicht in einer gelegentlichen Trainertätigkeit bestanden haben könne, wenn damit eine Hilfestellung für seinen beruflichen Wiedereinstieg geboten worden sein solle, sei ein - würden die Ereignisse im Zusammenhang gesehen - zulässiger Schluß. Mit seiner drastischen Beschreibung dieses Vorganges als Schweigegeld-Angebot hätten die beanstandeten Artikel deutlich gemacht, daß die vor der Öffentlichkeit verborgen gehaltene Verbindung zwischen freiwilligem ("stillem") Abgang und finanzieller Hilfestellung entgegen dem ersten Anschein in untrennbarem Zusammenhang gestanden sein müsse, hätte doch die vorläufige Enthebung Candussis bei Gefahr im Verzug allein durch den Kläger als Parteiobmann keine Auswirkung auf das Gemeinratsmandat Candussis gehabt. Was aber im vorliegenden Fall unter "Schweigegeld" zu verstehen ist, werde in den hier beanstandeten Artikeln umschrieben. Da sich dieser Begriffsinhalt somit aus dem Zusammenhang bestimme, in dem er gebraucht wurde, liege noch eine zulässige Kritik vor.

Gegen diesen Beschluß wendet sich der Revisionsrekurs des Klägers wegen Mangelhaftigkeit des Rekursverfahrens, Aktenwidrigkeit und unrichtiger rechtlicher Beurteilung mit dem Antrg, die angefochtene Entscheidung dahin abzuändern, daß die einstweilige Verfügung des Erstgerichtes wiederhergestellt werde; hilfsweise wird ein Aufhebungsantrag gestellt.

Die Beklagten beantragen, den Revisionsrekurs als unzulässig zurückzuweisen, hilfsweise ihm nicht Folge zu geben.

Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil sich das Rekursgericht in mehreren Punkten von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes entfernt hat; er ist auch berechtigt.

Rechtliche Beurteilung

Gegenstand des Unterlassungsanspruches ist ausschließlich die in zwei Artikeln des "profils" aufgestellte Behauptung des Zweitbeklagten, der Kläger habe Walter Candussi, um ihn loszuwerden, S 500.000 "Schweigegeld" angeboten. Bei dieser - nicht nur im Text der Artikel enthaltenen, sondern auch auf der Titelseite der Nr. 7 dieser Zeitschrift blickfangartig hervorgehobenen und im Untertitel des Artikels "... daß mein Tod beschlossene Sache ist" im "profil" vom 17.2.1992 aufscheinende Behauptung ist ohne jeden Zweifel eine Tatsachenmitteilung und nicht bloß ein Werturteil. "Tatsachen" im Sinne des § 1330 Abs 2 ABGB (und ebenso des § 7 Abs 1 UWG) sind nämlich nach ständiger Rechtsprechung - unabhängig von der im Einzelfall gewählten Formulierung - Umstände, Ereignisse oder Eigenschaften mit einem greifbaren, für das Publikum erkennbaren und von ihm an Hand bekannter oder zu ermittelnder Umstände auf seine Richtigkeit nachprüfbaren Inhalt (ÖBl 1990, 18 mwN; MR 1992, 250 uva). Dabei legt die Rechtsprechung den Begriff der "Tatsache" zum Schutz des Verletzten weit aus; als Tatsachenmitteilungen gelten auch Verdächtigungen und abfällige Urteile, die auf entsprechende Tatsachen schließen lassen. Es genügt, daß eine Äußerung, wenn auch nur mittelbar, eine abfällige Tatsachenmitteilung enthält, die einer objektiven Nachprüfung zugänglich ist (SZ 61/193; MR 1992, 250 ua). Auch bewertende Einschätzungen sind dann Tatsachenbehauptungen gleichzusetzen, wenn ihre objektive Richtigkeit überprüfbar ist (MR 1989, 64; MR 1992, 250).

Bei der Ermittlung des Sinngehaltes einer Behauptung kommt es nicht darauf an, wie sie gemeint war, sondern wie sie die angesprochenen Verkehrskreise bei ungezwungener Auslegung verstehen werden (MR 1991, 78; MR 1991, 245 ua; Korn-Neumayer, Persönlichkeitsschutz im Zivil- und Wettbewerbsrecht 39). Auch im Bereiche des § 1330 Abs 2 ABGB gilt die im Wettbewerbsrecht entwickelte "Unklarheitenregel", wonach Zweifel über die Bedeutung einer Werbebehauptung zu Lasten des Erklärenden gehen, bei Mehrdeutigkeit der Angabe also der Erklärende die für sich ungünstigste Auslegung gegen sich gelten lassen muß (ÖBl 1978, 151; SZ 61/193; MR 1992, 250).

Geht man von diesen Grundsätzen aus, dann kommt es weder darauf an, was der Zweitbeklagte unter "Schweigegeld" versteht, noch auch wie dieser Begriff im Lichte der Ausführungen des Beklagten in den zwei Artikeln des "profils" gedeutet werden muß. Mit Recht weist der Kläger darauf hin, daß ein nicht unbeträchtlicher Teil des Publikums nur - im Vorbeigehen - den "Aufmacher" auf dem Titelblatt von Zeitschriften liest und sogar beim Kauf einer Zeitung oft nur die Überschriften näher betrachtet, nicht aber den vollständigen Text genau studiert. Erfährt aber die Öffentlichkeit, der klagende Parteiobmann habe einem Funktionär seiner Partei "Schweigegeld" angeboten, dann muß das bei einem gewiß nicht unerheblichen Teil des Publikums den Eindruck hervorrufen, der Kläger habe dem genannten Funktionär Bestechungsgeld angeboten, damit dieser über irgendwelche

Obwohl es im Hinblick darauf, daß der Erstrichter die Unwahrheit der beanstandeten Behauptung als bescheinigt angenommen hat, auf die Beweislast hier gar nicht ankommt, ist der Vollständigkeit halber darauf zu verweisen, daß der einem Politiker gemachte Vorwurf, er zahle einem seiner Parteifunktionäre "Schweigegeld", um ihn loszuwerden, in hohem Maße geeignet ist, die Ehre dieses Politikers zu beeinträchtigen, wird er doch damit eines unehrenhaften, gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen (vgl § 111 Abs 1 StGB). Nach neuerer ständiger Rechtsprechung wären daher die Beklagten für die Wahrheit ihrer Behauptung beweis-(bescheinigungs-)pflichtig (ÖBl 1991, 90; ÖBl 1992, 136; MR 1992, 205; ÖBl 1992, 140; MR 1992, 250).

Die beanstandete, von den Beklagten verbreitete Behauptung beeinträchtigt den Kläger nicht nur in seinem Recht auf Ehre (§ 1330 Abs 1 ABGB); sie ist auch geeignet, seinen wirtschaftlichen Ruf im Sinne des § 1330 Abs 2 ABGB zu gefährden, fällt doch unter diese Bestimmung jede Gefährdung wirtschaftlich bedeutsamer Beziehungen oder Verhältnisse (Koziol, Haftpflichtrecht2 II 174; ÖBl 1989, 80). Zur Schädigung geeignet sind auch solche Behauptungen, die sich nicht unmittelbar mit der Wirtschaftslage des Betroffenen befassen; eine Gefährdung, die auch nur mittelbar wirtschaftliche Nachteile zur Folge haben kann, reicht für den Tatbestand des § 1330 Abs 2 ABGB hin (ÖBl 1989, 80 mwN). Wird durch die beanstandete Äußerung der Ruf des Klägers als Politiker beeinträchtigt, dann ist das nicht nur zur Schwächung seines politischen Einflusses, sondern mittelbar auch geeignet, seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu beeinträchtigen (vgl ÖBl 1989, 80).

Der vom Kläger geltend gemachte Unterlassungsanspruch ist somit nach den Ergebnissen des Bescheinigungsverfahrens zu bejahen.

Wie schon der Erstrichter zutreffend ausgeführt hat, läßt dieser Unterlassungsanspruch die beantragte einstweilige Verfügung zur Abwendung eines drohenden unwiederbringlichen Schadens nötig erscheinen (§ 381 Z 2 EO), weil die Auswirkungen der Rufschädigung des Klägers kaum zu überblicken sind und sich daher durch Geldersatz nicht völlig ausgleichen lassen (RZ 1988/68; SZ 61/193 ua).

Aus diesen Erwägungen war in Stattgebung des Revisionsrekurses die einstweilige Verfügung des Erstrichters wiederherzustellen.

Der Ausspruch über die Rechtsmittelkosten des Klägers gründet sich auf § 393 Abs 1 EO, jener über die Rechtsmittelkosten der Beklagten auf §§ 78, 402 Abs 4 EO, §§ 40, 50, 52 ZPO.

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