1. Inanspruchnahme der Gaststättenpauschalierung nicht möglich, wenn keine (eigenen) Speiseumsätze vorliegen; 2. Schätzungsberechtigung der Behörde, wenn vom Pflichtigen zu Unrecht pauschalierte Gewinnermittlung vorgenommen wurde; 3. Schätzung im Wege eines inneren Betriebsvergleiches.
Entscheidungstext
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 131 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 |
Schlagworte: | Gaststättenpauschalierung, Speiseumsätze, eigene Speisenzubereitung, Schätzungsberechtigung, Sicherheitszuschlag, Gefährdungszuschlag, innerer Betriebsvergleich, Aufzeichnungsmängel, Kassabuch mit Bestandsfeststellung, Einzelerfassung der Tageslosung |
Verweise: | VwGH 05.09.2012, 2012/15/0120 |