UFS RV/0023-G/11

UFSRV/0023-G/1114.1.2011

Wiederaufnahme des Verfahrens: Unzulässigkeit bei Fehlen eines Verweises im Wiederaufnahmebescheid auf eine gesonderte Begründung

 

Entscheidungstext

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht

betroffene Normen:

§ 303 Abs. 4 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Stichworte