Zuschätzung bei Sportwettbetreiber, der Wettscheine nicht aufbewahrte und keine Datensicherung machte.
Beachte:
VwGH-Beschwerde zur Zl. 2009/15/0040 eingebracht. Mit Erk. v. 21.12.2010 als unbegründet abgewiesen.
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 131 Abs. 1 Z 5 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 |