UFS RV/0021-K/06

UFSRV/0021-K/0610.1.2007

Zurückweisung einer Berufung gegen einen Wiederaufnahmebescheid wegen Fristablaufes

 

Beachte:
VwGH-Beschwerde zur Zl. 2007/15/0043 eingebracht. Mit Erk. v. 24.5.2007 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Fortgesetztes Verfahren durch BVE erledigt.

Entscheidungstext

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht

betroffene Normen:

§ 307 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Schlagworte:

Zurückweisung wegen Ablauf der Berufungsfrist, Fristverlängerungsansuchen gegen Sachbescheid, Berufung gegen Wiederaufnahmebescheid

Verweise:

VwGH 15.03.1988, 87/14/0073
VwGH 18.10.1984, 83/16/0161

Stichworte