Bei Umsatzsteuerberichtigungen gemäß § 16 Abs. 1 und 3 UStG wird der die Abgabepflicht auslösende Sachverhalt erst im Zeitpunkt des Eintrittes der Uneinbringlichkeit des Entgeltes verwirklicht.
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 216 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 |
Schlagworte: | Umsatzsteuerberichtigung, Masseforderung, Konkursforderung, Uneinbringlichkeit, Aufrechnung |
Verweise: |