Wiedergewährung der Familienbeihilfe, wenn vorgesehene Studienzeit für 1. Abschnitt überschritten wurde
Beachte:
VwGH-Beschwerde zur Zl. 2006/15/0340 eingebracht. Mit Erk. v. 28.11.2007 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Fortgesetztes Verfahren mit BE zur Zl. RV/1478-L/07 erledigt.
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer, FLAG, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967, Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967 |
Schlagworte: | Familienbeihilfe, Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit, Wiedergewährung der Familienbeihilfe |