UFS RV/0837-L/04

UFSRV/0837-L/042.10.2006

Wiedergewährung der Familienbeihilfe, wenn vorgesehene Studienzeit für 1. Abschnitt überschritten wurde

 

Beachte:
VwGH-Beschwerde zur Zl. 2006/15/0340 eingebracht. Mit Erk. v. 28.11.2007 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Fortgesetztes Verfahren mit BE zur Zl. RV/1478-L/07 erledigt.

Entscheidungstext

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer, FLAG, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht

betroffene Normen:

§ 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967, Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967

Schlagworte:

Familienbeihilfe, Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit, Wiedergewährung der Familienbeihilfe

Stichworte