Sicherstellungsauftrag, voraussichtliche Höhe des Abgabenanspruches, Weitergabe von Daten an die Abgabenbehörde erster Instanz, Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung
Beachte:
VwGH-Beschwerde zur Zl. VwGH 2005/13/0041 eingebracht. Mit Erk. v. 4.6.2008 als unbegründet abgewiesen (E1997-2001). Mit Erk. v. 4.6.2008 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Fortgesetztes Verfahren mit BE zur Zl. RV/1960-W/08 (E 1996) erledigt.
Entscheidungstext
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 232 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 |
Schlagworte: | Sicherrstellungsauftrag, voraussichtliche Höhe des Abgabenanspruches, Weitergabe von Daten an die Abgabenbehörde erster Instanz, Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung |