UFS RV/1346-W/04

UFSRV/1346-W/0424.1.2005

Sicherstellungsauftrag, voraussichtliche Höhe des Abgabenanspruches, Weitergabe von Daten an die Abgabenbehörde erster Instanz, Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung

 

Beachte:
VwGH-Beschwerde zur Zl. VwGH 2005/13/0041 eingebracht. Mit Erk. v. 4.6.2008 als unbegründet abgewiesen (E1997-2001). Mit Erk. v. 4.6.2008 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Fortgesetztes Verfahren mit BE zur Zl. RV/1960-W/08 (E 1996) erledigt.

Entscheidungstext

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht

betroffene Normen:

§ 232 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
§ 48a Abs. 4 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Schlagworte:

Sicherrstellungsauftrag, voraussichtliche Höhe des Abgabenanspruches, Weitergabe von Daten an die Abgabenbehörde erster Instanz, Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung

Stichworte