UFS RV/0334-I/03

UFSRV/0334-I/034.8.2003

Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde", Internatsunterbringung) ab 2002

 

Entscheidungstext

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht

betroffene Normen:

§ 34 Abs. 8 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 2 Abs. 1 Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995
§ 2 Abs. 3 Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995

Schlagworte:

auswärtige Berufsausbildung, Einzugsbereich des Wohnortes, Internat, Zweitunterkunft

Stichworte