UFS RV/0333-K/02

UFSRV/0333-K/0223.6.2003

Familienheimfahrten eines Beamten während eines UNO-Auslandseinsatzes

 

Entscheidungstext

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht

betroffene Normen:

§ 3 Abs. 1 Z 24 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 16 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 20 Abs. 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Familienheimfahrten eines Beamten im Auslandseinsatz (UNIPTF-Bosnien-Herzegowina), Gegenrechnung der Werbungskosten mit den steuerfreien Kostenersätzen, kein Werbungskostenabzug, wenn die für die Auslandstätigkeit erhaltenen steuerfreien Bezüge höher sind als die abzugsfähigen Aufwendungen

Stichworte