Familienheimfahrten eines Beamten während eines UNO-Auslandseinsatzes
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 3 Abs. 1 Z 24 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Familienheimfahrten eines Beamten im Auslandseinsatz (UNIPTF-Bosnien-Herzegowina), Gegenrechnung der Werbungskosten mit den steuerfreien Kostenersätzen, kein Werbungskostenabzug, wenn die für die Auslandstätigkeit erhaltenen steuerfreien Bezüge höher sind als die abzugsfähigen Aufwendungen |