BFH

BFHV R 63/9417.10.1996

Amtlicher Leitsatz:

Der Inhaber eine Fahrschule kann Fahrlehrer, denen keine Fahrschulerlaubnis erteilt ist, umsatzsteuerrechtlich als Subunternehmer beschäftigen.

Normen

§ 2 Abs. 2 UStG

 

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