§ 0
Übertragung der sachlichen Leitung an einen eigenen Bundesminister
Kurztitel
Übertragung der sachlichen Leitung an einen eigenen Bundesminister
Kundmachungsorgan
Typ
Entschl. d. Bpräs.
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
25.05.2016
Außerkrafttretensdatum
21.12.2017
Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 406/2017).
Langtitel
Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2017
Gesetzesnummer
20009536
Dokumentnummer
NOR40181287
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