Luftverkehrsabkommen (Vereinigte Arabische Emirate)

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.1991

§ 0

Luftverkehrsabkommen (Vereinigte Arabische Emirate)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Vereinigte Arabische Emirate)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 283/1991 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 50/2024

Typ

Vertrag – Vereinigte Arabische Emirate

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.1991

Außerkrafttretensdatum

29.02.2024

Unterzeichnungsdatum

23.05.1990

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE

StF: BGBl. Nr. 283/1991

Änderung

BGBl. III Nr. 50/2024

Sprachen

Arabisch, Deutsch, Englisch

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 18 des Abkommens wurden am 8. bzw. 11. April 1991 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 18 mit 1. Juni 1991 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate,

In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Luftverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Haben folgendes vereinbart:

__________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2024

Gesetzesnummer

10012069

Dokumentnummer

NOR11012335

alte Dokumentnummer

N9199115648J

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