Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 7. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1994

§ 0

Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 7. Übereinkommen)

Kurztitel

Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 7. Übereinkommen)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 711/1994 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 268/2002

Typ

Vertrag – Polen

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.1994

Außerkrafttretensdatum

07.04.1998

Unterzeichnungsdatum

13.07.1994

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Langtitel

7. ÜBEREINKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen betreffend die Durchführung des am 14.Juni 1972 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft für die Jahre 1994 bis 1996

StF: BGBl. Nr. 711/1994

Änderung

BGBl. III Nr. 268/2002

Sprachen

Deutsch, Polnisch

Ratifikationstext

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 59 mit 1. Oktober 1994 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Polen,

im Bestreben, die Ergebnisse der bisherigen Zusammenarbeit zu festigen und ihre weitere Entwicklung auf der Grundlage der Bemühungen der Bestimmungen der Schlußakte von Helsinki und der Schlußdokumente des Madrider Folgetreffens und des Wiener Treffens der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu gewährleisten sowie in Anlehnung an das Dokument des Krakauer Symposiums über das Kulturerbe der KSZE Teilnehmerstaaten,

in der Absicht, im Rahmen des Central European Exchange Programme for University Studies (CEEPUS) in Zukunft im Bereich der Universitätsstudien auf multilateraler Ebene noch enger zusammenzuarbeiten,

im Bewußtsein der großen Bedeutung des gegenseitigen Kennenlernens der Leistungen des anderen Landes auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft für das bessere Verständnis der Menschen beider Länder begrüßen die guten Kontakte zwischen dem Österreichischen Bundesministerium für Unterricht und Kunst und dem Ministerium für Kultur und Kunst sowie dem Ministerium für nationale Bildung in Polen, insbesondere die in der Vergangenheit erzielten Erfolge im Bereich des allgemeinbildenden Schulwesens, so die positive Entwicklung von Schulpartnerschaften und die intensive Tätigkeit der Österreichischen Seite auf dem Gebiet der Fort- und Weiterbildung polnischer Deutschlehrer,

begrüßen die enge Zusammenarbeit zwischen dem Österreichischen Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und dem polnischen Ministerium für nationale Bildung bei der Bewältigung der sich aus der politischen Umstellung ergebenden Probleme im postsekundären Bildungswesen, wobei insbesondere die Gewährung von Sonderstipendien für Studenten und junge Akademiker sowohl während des Studienjahres, als auch zum Besuch von Summerschools begrüßt und die seit 1990 erfolgte Entsendung Österreichischer Lehrkräfte für die polnischen Fremdsprachenlehrerkollegien als besonders wirkungsvoll bezeichnet wird

und haben beschlossen, zur weiteren Durchführung des am 14. Juni 1972 in Wien unterzeichneten Abkommens über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft *) dieses 7. Durchführungsprogramm in Form eines Übereinkommens abzuschließen, und folgendes vereinbart:

______________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 434/1973

Schlagworte

Fortbildung

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2023

Gesetzesnummer

10009925

Dokumentnummer

NOR11010123

alte Dokumentnummer

N7199423268L

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