DKBV – Dampfkesselbetriebsverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 30.10.1993

Der Kurztitel und die Abkürzung der Verordnung wurden mit Wirksamkeit vom 12.6.1996 vergeben (vgl. BGBl. Nr. 258/1996). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten der Kurztitel und die Abkürzung angepaßt.

DKBV § 0

Dampfkesselbetriebsverordnung

Kurztitel

Dampfkesselbetriebsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 735/1993

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

30.10.1993

Außerkrafttretensdatum

11.06.1996

Abkürzung

DKBV

Index

95/07 Dampfkesselrecht

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen

StF: BGBl. Nr. 735/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund § 3 Abs. 3 und 5, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 6 und § 8 Abs. 4 des Dampfkesselbetriebsgesetzes – DKBG, BGBl. Nr. 212/1992, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr verordnet:

Anmerkung

Der Kurztitel und die Abkürzung der Verordnung wurden mit Wirksamkeit vom 12.6.1996 vergeben (vgl. BGBl. Nr. 258/1996). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten der Kurztitel und die Abkürzung angepaßt.

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2026

Gesetzesnummer

10012285

Dokumentnummer

NOR11012571

alte Dokumentnummer

N9199330635J

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