Der Kurztitel und die Abkürzung der Verordnung wurden mit Wirksamkeit vom 12.6.1996 vergeben (vgl. BGBl. Nr. 258/1996). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten der Kurztitel und die Abkürzung angepaßt.
DKBV § 0
Dampfkesselbetriebsverordnung
Kurztitel
Dampfkesselbetriebsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 735/1993
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
30.10.1993
Außerkrafttretensdatum
11.06.1996
Abkürzung
DKBV
Index
95/07 Dampfkesselrecht
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen
StF: BGBl. Nr. 735/1993
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund § 3 Abs. 3 und 5, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 6 und § 8 Abs. 4 des Dampfkesselbetriebsgesetzes – DKBG, BGBl. Nr. 212/1992, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr verordnet:
Anmerkung
Der Kurztitel und die Abkürzung der Verordnung wurden mit Wirksamkeit vom 12.6.1996 vergeben (vgl. BGBl. Nr. 258/1996). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten der Kurztitel und die Abkürzung angepaßt.
Zuletzt aktualisiert am
27.08.2026
Gesetzesnummer
10012285
Dokumentnummer
NOR11012571
alte Dokumentnummer
N9199330635J
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