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Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte der B 24 Hochschwab Straße und der B 96 Murtal Straße im Bereich der Gemeinden Gußwerk, Unzmarkt-Frauenburg und Scheifling

aktuell keine Fassung in Kraft

Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.

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