Artikel VII ISTAV

Alte FassungIn Kraft seit 07.7.2006

Artikel VII

Hinterlegung

Diese Vereinbarung wird in zwei Urschriften ausgefertigt. Je eine Ausfertigung wird beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung hinterlegt.

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2025

Gesetzesnummer

20004830

Dokumentnummer

NOR40079892

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